Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)

Eingriffsregelung und Artenschutz

Wird ein Bauvorhaben realisiert, gilt das Verursacherprinzip:

Der Vorhabensträger ist durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in den meisten Fällen verpflichtet, naturschutzfachlich abgestimmte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie ggf. Artenschutzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) auf seine Kosten zu planen und dauerhaft umzusetzen.

Nach Planung der Naturschutzmaßnahmen durch Gutachterbüros führt unsere Stiftung als Maßnahmenträger die Umsetzungs- und Pflegekoordination der Maßnahmen verantwortlich durch.

Wenn Eingriffe nicht verhindert werden können, sollten sie zumindest hochwertig kompensiert werden. Voraussetzungen hierfür sind sorgfältiges Flächen- und Maßnahmenmanagement, gewissenhafte Herstellung sowie dauerhafte Pflege und Betreuung der Kompensationsmaßnahmen.

Für diese komplexen Aufgabenstellungen bieten wir erfolgreiche Lösungen an.

Hohe Qualität und naturschutzkonforme Umsetzung der Maßnahmen sind unser Anspruch. Dies gewährleisten wir durch die enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

Unsere Leistungen als Maßnahmenträger …

… für die Landwirtschaft:

Herstellung einer Naturschutzmaßnahme – hier: Einsaat eines Blühstreifens
  • Kooperation mit Landwirten, die gemeinsam mit uns Kompensationsmaßnahmen auf ihren Flächen durchführen
  • Abschluss eines Bewirtschaftervertrags mit dem Landnutzer: Vergütung für Ertragseinbußen bzw. Entlohnung für Mehraufwand
  • Leistung des Landwirts: Einsaat, Pflanzung, Zaunbau etc. sowie regelmäßige Pflege wie Mahd oder Beweidung
  • fachliche Betreuung der Umsetzung und Durchführung regelmäßiger Flächenkontrollen – mindestens einmal im Jahr

Die Land- und Forstwirte verfügen über die erforderliche Maschinenausstattung, geeignete Nutztiere zur Umsetzung der Maßnahmen und das nötige Fachwissen für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen.

Durch die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft stellen wir einerseits die naturschutzkonforme Bewirtschaftung sicher und können andererseits dauerhaft landwirtschaftliche Nutzflächen als prägende Bestandteile der Kulturlandschaften erhalten.

… für den Naturschutz:

Mehr Licht und Platz für Wildpflanzen und -tiere: Doppelter Reihenabstand im Getreide – eine Maßnahme zur Extensivierung von Ackerflächen.
  • Der deutlichüberwiegende Anteil der Eingriffe erfolgt in sogenannten Offenlandbiotopen(Wiesen, Weiden, Äcker etc.).
  • Vermeintlich kostengünstige Aufforstungen von Ackerflächen werden in der Regel nicht den funktionalen Ausgleichsansprüchen für Eingriffe in Acker oder Grünland gerecht.
  • Bei Maßnahmen im Offenland ist eine dauerhafte, qualitativ hochwertige Umsetzung der produktionsintegrierten Maßnahmen besonders wichtig.
  • Beispiel doppelter Reihenabstand im Getreide: In Kombination mit einer Reduktion von Düngung und Pflanzenschutzmitteln können beispielsweise auch Ackerwildkräuter wieder einen Platz im Feld finden. Ihre Blüten locken Insekten an, die als Nahrung für die zwischen den locker stehenden Getreidehalmen nistenden Feldvögel dienen. 


 

Einbindung in die Planungsphase und vertragliche Regelungen

  • Bereits in der Planungsphase kann der Vorhabensträger an uns herantreten und einen Maßnahmeübernahmevertrag über Planung und/oder Durchführung festgelegter Kompensationsmaßnahmen abschließen.
  • Genehmigungsbehörde und Kommune können als dritte Vertragspartner eingebunden werden.
  • Gerne übernehmen wir für den Vorhabensträger vertraglich geregelt die Flächenbereitstellung und dauerhafte Maßnahmenumsetzung bzw. -sicherung gemäß den Vorgaben der Genehmigungsbehörden.

Maßnahmeübernahmevertrag

  • In diesem Vertrag werden Art, Umfang und Honorierung der Leistung geregelt. Dazu gehören beispielsweise die Festlegung der Laufzeit sowie unsere Verpflichtung, die Herstellung, Pflege, Sicherung und Kontrolle der genau beschriebenen Maßnahmen zu gewährleisten.

Unsere Aufgaben

  • Entwicklung und Abstimmung der Maßnahmen mit den Fachplanern und -behörden sowie Akquisition und Bereitstellung geeigneter Flächen
  • Beratung und Betreuung der Bewirtschafter
  • Regelmäßige Kontrollen, Dokumentation und Austausch mit den zuständigen Behörden sowie den Vorhabensträgern

Sicherung der Kompensationsmaßnahmen

Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen kann auf

  • eigenen Flächen der Stiftung
  • Flächen im öffentlichen Eigentum
  • grundbuchlich gesicherten Flächen
  • langfristig gepachteten Flächen

geschehen. Art und Dauer der Flächenbereitstellung werden von uns mit den Eigentümern unter Einbindung der Bewirtschafter geregelt.

Die Maßnahme wird monetär und treuhänderisch über uns gesichert. Hierzu leistet der Vorhabensträger eine Einmalzahlung für die Herstellung, langfristige Pflege und Kontrolle.

Ökokonto und Flächenpool

In einem Ökokonto werden bereits umgesetzte und numerisch bewertete Naturschutzmaßnahmen dokumentiert und in Form von Ökopunkten gutgeschrieben.

Dagegen werden in einem Flächenpool geeignete Flächen, auf denen jedoch noch keine konkrete Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen erfolgt ist, für zukünftige Kompensationen vorgehalten.

Wir verfügen in zahlreichen Kreisen und Kommunen im Rheinland über umfangreiche Ökokonten bzw. Flächenpools.