Vorhabenträger

Ist der Bauherr oder Investor eines Bauvorhabens. Wird ein Bauvorhaben oder ein anderer unvermeidbarer Eingriff in Natur und Landschaft realisiert, ist der Vorhabenträger nach dem Verursacherprinzip der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in den meisten Fällen verpflichtet, naturschutzfachlich abgestimmte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie ggf. Artenschutzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) auf seine Kosten zu planen und dauerhaft umzusetzen. Hierzu kann er auch einen → Maßnahmenträger beauftragen.

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