A8a Feldlerchenfenster

Künstlich angelegte Fehlstellen in ansonsten dichten Ackerbeständen, die bei der Aussaat oder nachträglich geschaffen werden. Die vegetationslosen Feldbereiche kann die Feldlerche zum Anflug und zur Landung nutzen

Ziele und Wirkung

  • Die Saatlücken erleichtern den Feldlerchen die Orientierung und Landung im Bestand
  • Anflug- und Brutmöglichkeiten, Aufzuchtchancen und Nahrungsverfügbarkeit werden positiv beeinflusst
  • Weitere Offenlandarten, wie das Rebhuhn und der Feldhase, können von den Feldlerchenfenstern ebenfalls profitieren

Geeignete Standorte

  • Getreideschläge mit Wintergetreide sowie Kulturen aus Winterraps, Mais
  • Grünroggen- und Wintergerstenbestände sind aufgrund des frühen Erntezeitpunktes ungeeignet
  • Schläge von mindestens 5 ha Größe
  • Kuppellagen sind besonders gut geeignet
  • Größtmögliche Entfernung (Richtwert 100 m) zu Vertikalstrukturen wie Waldrändern, Gehölzen, Siedlungsbereichen
  • Anlage nicht direkt an Fahrgassen und Entfernung zum Feldrand mindestens 50 m, da Prädatoren (z. B. Fuchs und Katze) diese Wege nutzen

Umsetzung/ Durchführung

Anlage:

  • Anheben der Sämaschine bei der Aussaat, sodass eine Lücke von mind. 20 m² entsteht (3 m breit; ca. 7 m lang)
  • Oder nachträgliche Anlage der Fenster durch Fräsen oder Grubbern
  • Der Einsatz von Herbiziden zur Anlage ist ungeeignet
  • Mindestens 2 bis 10 Lerchenfenster pro Hektar
  • Nicht direkt an Fahrgasse, an Feldrand sowie Vertikalstrukturen
  • Anlage in Verbindung mit Nahrungshabitaten für Feldvögel wie z. B. Blühstreifen, Säume, Ackerrandstreifen



Pflege:

Bewirtschaftung wie Rest des Schlages

Mechanische Unkrautbekämpfung (z. B. Striegeln), sollte möglichst in einem Abstand von 10 m um die Fenster unterlassen werden, um Gelege nicht zu zerstören

Standzeit:

  • Abhängig vom Saat- und Erntezeitpunkt der jeweiligen Kultur

Tipp: Bei der Beantragung der Betriebsprämie, müssen die Fenster nicht von der Hauptfrucht gesondert ausgewiesen werden. Der Ernteverlust je Fenster (20 m²) liegt je nach Kultur bei 2,50 Euro bis 5,00 Euro. In einigen Bundesländern gibt es für die Maßnahme Fördermöglichkeiten.

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Profitierende Arten von der Maßnahme
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