G9 Blänken
Grund- oder stauwassergespeiste Geländemulden, die meist nur temporär im Jahr Wasser führen und auf natürliche Weise vorkommen oder künstlich geschaffen werden können
Ziele und Wirkung
- Ökologische Aufwertung von Extensivgrünland durch Erhöhung der Struktur- und Artenvielfalt
- Schaffung von wertvollem Lebensraum für viele Wiesen- und Wasservögel (Nahrungs- und Bruthabitat)
- Bereitstellung von Rasthabitaten für Watvögel
- Von Pflanzengesellschaften der Flachwasser- und Uferbereiche profitieren insbesondere Insekten und Amphibien
- Schaffung von Tränk- und Badegelegenheiten für Säugetiere, Vögel und Insekten
Geeignete Standorte
- Vorwiegend im Grünland, aber auch auf Ackerflächen
- Großräumige, offene Feuchtgrünlandgebiete
- Extensiv genutztes Dauergrünland auf Grenzertragsböden; insbesondere dort, wo kleine Mulden und Senken bereits vorhanden sind
- Staunasse Böden (Pseudogleye) eigenen sich besonders für die Anlage von zeitweise austrocknenden Blänken; dabei sollte die temporäre Wasserführung mindestens bis Mitte April reichen, um Rastvögel zu fördern
- Ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör-, Gefahren- und Beschattungsquellen (z. B. stark befahrenen Straßen, Sitzwarten für Greifvögel in Form von Hecken, Masten oder anderen Vertikalstrukturen sollte eingehalten werden
Umsetzung/Durchführung
Anlage:
- Neuanlage im Herbst bis Frühling (außerhalb der Brutsaison und wenn sich keine Rastvögel auf der Fläche befinden)
- Je nach gewünschter Gesamtgröße empfiehlt sich eine Abtragung des Oberbodens von 15 cm bis 30 cm
- Ggf. mechanische Verdichtung der darunter liegenden Schicht; alternativ Abdichtung mit wasserstauenden Materialien (Lehm, Ton)
- Flachausgezogenen Randbereich zwischen Gewässer und Feuchtwiese anlegen
- Bei Anlage auf Weide sollte Viehtritt nur an einer Stelle möglich sein (Rest ggf. einzäunen)
Pflege:
- Blänke kann mit der restlichen Fläche mitbewirtschaftet werden. Nur kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger im Bereich der Blänke
- Jährlich extensiv mähen oder beweiden, um Aufwuchs von z. B. hochwüchsigen Röhrichtbeständen oder Weiden zu vermeiden
- Erster Mahdzeitpunkt abhängig vom Brutgeschäft der ansässigen Wiesenvögel; frühestens ab Mitte Juli
Achtung: Bei der Neuanlage von Blänken ist vorab zu prüfen, ob rechtliche Verbote, Restriktionen oder Genehmigungspflichten bestehen. Auskunft erteilen die zuständigen Behörden. Falls ein laut § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop entsteht, darf dieses nicht mehr beseitigt werden.
Standzeit:
- dauerhaft
Tipp: Geeignete Standorte können im Winterhalbjahr bzw. bei hohen Wasserständen oder anhand von Luftbildern lokalisiert werden