Internationaler Tag des Artenschutzes

(03.03.2020) Seltene Arten sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen international geschützt und dürfen nur unter bestimmten Umständen gehandelt und eingeführt werden.

Der Tag des Artenschutzes ist ein Aktions- und Gedenktag, der im Rahmen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz gefährdeter Arten oder auch „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (engl. Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz: WA oder auch CITES) eingeführt wurde.

Er findet jährlich am 3. März statt. Durch das am 3. März 1973 unterzeichnete Abkommen sollen bedrohte wildlebende Arten geschützt werden, die u.a. durch Handelsinteressen gefährdet sind.

Auch in Deutschland sind viele Tier- und Pflanzenarten gefährdet und stehen auf der Roten Liste. So kamen beispielsweise in NRW ursprünglich 364 Wildbienenarten vor, wovon allerdings mittlerweile 45 Arten ausgestorben und 35 Prozent der Arten aktuell bestandsgefährdet sind (Rote Liste NRW, 2011).

Die Schmalbiene (Lasioglossum sp.) ist mit 5-7 mm Körpergröße eine der kleinsten einheimischen Wildbienen.