Geldauflagen & Bußgelder
In Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren kann den Betroffenen die Zahlung von Geldauflagen („Bußgeldern“) auferlegt werden. Diese Zahlungen können zugunsten unserer Stiftung als gemeinnütziger Einrichtung festgesetzt werden. Daher ist unsere Stiftung Rheinische Kulturlandschaft bei den zuständigen Oberlandesgerichten oder Oberstaatsanwaltschaften als gemeinnützige Einrichtung, die Geldauflagen empfangen darf, registriert.
In den Bundesländern Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben wir Partnerstiftungen, zu denen wir gerne Kontakt herstellen können.
Unsere Kontoverbindung
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Volksbank Köln Bonn eG
IBAN: DE49 3806 0186 1006 1550 10
BIC: GENODED1BRS
Die Geldauflagen verwenden wir zur Umsetzung unserer Naturschutzprojekte, Naturschutzberatung und Informations- und Aufklärungsarbeit zur Erhaltung der rheinischen Kulturlandschaften.
Gerne senden wir Ihnen
- Informationen zu unserer Arbeit
- Zahlscheine mit Verwendungszweck „Geldauflage“
- Aufkleber mit Adresse und Kontoverbindung zu.
Ihre Ansprechpartner für Geldauflagen
Thomas Muchow, Geschäftsführer, Fon 0 22 8 – 90 90 721-0, E-Mail
Birgit Lind, Bereichsleiterin Kommunikation, Förderprojekte, Verwaltung, Fon 0 22 8 – 90 90 721-3, E-Mail
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Rochusstraße 18
53123 Bonn