Feldlerchenprojekt – 1.000 Fenster für die Lerche

Feldlerchenfenster

Das Feldlerchenprojekt wird seit Herbst 2014 nicht fortgeführt. Eine freiwillige Anlage von Feldlerchenfenstern ist jedoch möglich. Hier kann auf die Antragsstellung verzichtet werden.

 

Aufstellen Feldlerchenschild
Leonie und Ernst Wilms stellen das Schild zum Feldlerchen- projekt an ihrem Acker auf.

Helfen Sie mit! Die Feldlerche, im Kölschen Dialekt auch „Levelingche“ genannt, ist eine typische Art der offenen Feldflur und in der Bevölkerung sowie bei vielen Landwirten bekannt und beliebt. Leider zählt sie in Nordrhein-Westfalen inzwischen zu den gefährdeten Vogelarten. Seit 1980 ist der Bestand um etwa 75% zurückgegangen. Als mögliche Gründe werden der Flächenverbrauch durch Baumaßnahmen, zunehmend dichtere Pflanzenbestände und verringertes Nahrungsangebot genannt.

Um dem Rückgang der Feldlerchen NRW-weit entgegenzuwirken, führt die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zusammen mit der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft das Feldlerchenprojekt durch.

Dabei legen Landwirte freiwillig Feldlerchenfenster (ca. 20 m²) in ihren Getreidebeständen an, um den Lebensraum Acker für die Feldlerchen aufzuwerten. Dazu hebt der Landwirt bei der Einsaat die Sämaschine für einige Meter an. Die auf diese Art entstehenden Fehlstellen im Getreide erleichtern den Feldlerchen den Zuflug zu den Pflanzenbeständen, in denen die Nester auf dem Boden gebaut werden. Auch andere Arten der offenen Feldflur wie zum Beispiel Rebhuhn oder Feldhase, können von den Lerchenfenstern profitieren.


Besonders positiv können sich die Lerchenfenster auf die Feldlerchenpopulation auswirken, wenn zusätzlich Blühstreifen auf den Äckern angelegt werden. Die Blühstreifen bieten Nahrung und Lebensraum für viele Insektenarten, welche den Feldlerchen als Nahrung und zur Aufzucht der Jungen dienen.

Teilnehmende Landwirte erhielten für den Ertragsausfall durch die Lerchenfenster eine angemessene Vergütung aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.   

Feldlerchenfenster Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Feldlerchenfenster
Feldlerche
Feldlerche

Nähere Informationen zum Projekt und zur genauen Maßnahmendurchführung können Sie dem Flyer bzw. dem Infoblatt entnehmen oder rufen Sie uns einfach an.
Ansprechpartner für die Projektdurchführung sind:

Im Rheinland: Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Aline Foschepoth, Telefon 0228 – 90 90 72-16.

In Westfalen-Lippe: Stiftung Westfälische Kulturlandschaft
Wolfgang Ganser, Telefon 0251 – 41 75 148

Flyer Feldlerchenprojekt
Infoblatt Feldlerchenprojekt

Förderkulisse Feldlerchenfenster
Förderkulisse

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat die in der Karte dargestellte Förderkulisse für das Projekt vorgegeben. In Kreisen, in denen die Feldlerche aufgrund der dichten Bebauung oder der naturräumlichen Bedingungen (Wald etc.) eher nicht zu erwarten war, konnten die Lerchenfenster nicht gefördert werden.

Landwirte, deren Flächen im Fördergebiet lagen, konnten am Projekt teilnehmen.


Anlage der Lerchenfenster

Die Anlage der Fenster ist einfach, bei der Aussaat muss die Sämaschine lediglich für einige Meter angehoben werden, sodass Fehlstellen in einer Größe von mindestens 20 m² entstehen. Auch ein nachträgliches Anlegen der Fenster, beispielsweise durch Grubbern, ist möglich.

Die Lerchenfenster sollen nicht in Fahrgassen angelegt werden, denn diese stellen als Wege von Fressfeinden und durch das Befahren mit dem Schlepper tödliche Fallen für die Vögel dar. Der Abstand zu geschlossenen Ortschaften und Vertikalstrukturen soll mindestens 150 Meter, zu Straßen und Feldgehölzen mindestens 50 Meter betragen, da die Feldlerchen einen großen Freiraum abseits von vertikalen Strukturen in der Landschaft benötigen und gerne mitten im Feld brüten.

Darüber hinaus dürfen die Lerchenfenster wie der restliche Getreideschlag bewirtschaftet werden.

Je Hektar sollten mindestens zwei und höchstens zehn Fenster angelegt werden. Im gesamten Betrieb mussten mindestens vier Fenster realisiert werden, die Förderhöchstgrenze lag bei 50 Fenstern pro Betrieb.

Skizze Lage Lerchenfenster
Abb.: Stiftung Westfälische Kulturlandschaft