Spendenvarianten

Es gibt viele Möglichkeiten, unsere Arbeit zu unterstützen.

Für Sie kann dies doppelt von Vorteil sein, denn Ihre Spende unterstützt unsere Naturschutzarbeit und kann steuerlich geltend gemacht werden, indem sie vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte als Sonderausgabe abgezogen wird.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.stiftungen.org/stiftungen/stiftungsmanagement/recht-und-steuern.html

Spende

Wir freuen uns über Ihre Spende, die wir für ein Projekt unserer Wahl einsetzen können.
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung aus.

Unsere Kontoverbindung:

Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Volksbank Köln Bonn eG
IBAN: DE49 3806 0186 1006 1550 10
BIC: GENODED1BRS

Anlass-Spende

Sie haben Geburtstag, ein Jubiläum oder sonstiges Ereignis zu feiern? Wünschen Sie sich statt Geschenken doch Spenden an die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft.

Zweckgebundene Spende

Wenn Sie ein bestimmtes Projekt initiieren oder fördern möchten, können Sie uns eine zweckgebundene Spende zukommen lassen.

Nachlass-Spende

Vielleicht machen Sie sich bereits jetzt Gedanken darüber, wofür Ihr Vermögen später einmal eingesetzt werden soll. Mit einer Testaments-Spende an unsere Stiftung stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen entsprechend unseres Stiftungszwecks und damit nach Ihren Wünschen verwendet wird.

Zustiftung zum Stiftungskapital

Mit Ihrer Zustiftung erhöhen Sie den Vermögensgrundstock unserer Stiftung. Lediglich die Erträge dieses Grundstocks werden zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet, der Vermögensgrundstock selbst bleibt dauerhaft bestehen.

Mehr auf der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Treuhandstiftung

Wenn Sie Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft gründen möchten, sprechen Sie uns gerne an.

Mehr auf der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Freianzeigen

Gerne stellen wir Ihnen zahlreiche Freianzeigen in verschiedenen Formaten zur Veröffentlichung in Ihrer Zeitung oder Zeitschrift zur Verfügung.
Durch Ihre Unterstützung tragen Sie dazu bei, dass wir weitere Naturschutzprojekte zur Erhaltung der rheinischen Kulturlandschaften durchführen können.

 

Erläuterung des Begriffs „Spende“:

 

Spende/-nabzug

 

Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie eine Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung können insgesamt bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden.

Quelle: www.stiftungen.org / Bundesverband Deutscher Stiftungen

Weitere Informationen auf der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen:
https://www.stiftungen.org/stiftungen/stiftungsmanagement/recht-und-steuern/spende.html

 

Ihre Ansprechpartner für Spenden und Zustiftungen

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.

Thomas Muchow

Geschäftsführer

 

Fon 0 22 8 – 90 90 72-10

Birgit Lind

Bereichsleiterin Kommunikation, Förderprojekte, Verwaltung

Fon 0 22 8 – 90 90 72-13