Artenschutz-Fachtagung zeigt Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Lösungen auf

(17.05.2018) Am 08. Mai 2018 veranstaltete die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft in Kooperation mit dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekten eine Fachtagung mit dem Fokus auf „Artenschutz in der Planung und Umsetzung“. Über 130 Teilnehmer diskutierten im Gustav-Stresemann-Institut in Bonn, wie flächenwirksame Vorhaben – neben der Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – auch nach dem Artenschutzrecht zu beurteilen sind. Unter der Moderation von Manfred Haesemann, CBH Rechtsanwälte, Köln, gelang eine lebhafte und fruchtbare Diskussion. Die interdisziplinär zusammengesetzte Teilnehmerschaft aus Naturschutzakteuren, Ingenieurbüros, Vorhabenträgern, Maßnahmenträgern und -anbietern wie Flächenagenturen und Stiftungen, Flächenbetreuern wie Biologische Stationen, Land- und Forstwirten brachte dabei vielseitige Erfahrungen ein, sodass das Tagungsthema unter zahlreichen Aspekten beleuchtet werden konnte.
 

Referenten und Moderator (v.l.n.r.): Markus Reinders, Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, Klaus Müller-Pfannenstiel, Bosch & Partner, Christian Haeser, Bundesverband Mineralische Rohstoffe e. V, Dr. Marcus Lau, Rechtsanwälte Füßer & Kollegen, Friedhelm Decker, Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, Manfred Haesemann, CBH Rechtsanwälte, Dr. Cornelia Wellens, CBH Rechtsanwälte, Manfred Hellmann, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten NRW, Anne Schöps, Bundesverband der Flächenagenturen in Deutschland e.V., Thomas Muchow, Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, und Dr. Ernst-Friedrich Kiel, Umweltministerium NRW

Begrüßt wurden die Tagungsteilnehmer von Norbert Hellmann, Fachsprecher Landschaftsplanung im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten NRW. Hellmann führte an, dass der Artenschutz als ernst zu nehmende Herausforderung für Projektträger und Planer anzusehen ist. Für den Tagungsverlauf gab er den Referenten und Teilnehmern einige Fragen mit auf den Weg, so z. B. welche besonderen Ansprüche der Artenschutzmaßnahmen hinsichtlich Funktionalität und zeitlicher Entwicklung zu beachten sind und wie sich Fehlentwicklungen verhindern lassen.

Unter dem Titel „Rechtliche Anforderungen – aktueller Stand und Perspektiven“ führte Dr. Marcus Lau von Rechtsanwälte Füßer & Kollegen aus Leipzig in seinem Beitrag u. a. aus, welche Punkte ein Artenschutzfachbeitrag beinhalten muss. (Vortrag)
 
Dr. Cornelia Wellens von CBH Rechtsanwälten Köln stellte unter dem Schwerpunkt der Sicherung von Artenschutz- und sonstigen
Ausgleichsflächen die aktuellen Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW vor. Sie führte aus, welche rechtlichen Kriterien zugrunde gelegt werden, um das Funktionieren einer Artenschutzmaßnahmen juristisch zu beurteilen. (Vortrag)
 
Den Vormittag schloss Dr. Ernst-Friedrich Kiel, Leiter des Artenschutzreferates im Umweltministerium NRW mit seinem Vortrag zu den fachlichen Anforderungen an die Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen mit besonderem Blickpunkt auf NRW. Hierzu stellte er den von seinem Referat ausgearbeiteten Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ und  das „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW“ vor.
(Vortrag)

Nach der Mittagspause stellte Christian Haeser vom Bundesverband Mineralische Rohstoffe e. V. aus Köln die Erfahrungen mit Artenschutzmaßnahmen aus der Sicht des Bundesverbandes der Gesteinsindustrie vor. Anhand von Beispielen zeigte er das Spannungsfeld aus Rekultivierung, Renaturierung und Artenschutz auf. (Vortrag)

Klaus Müller-Pfannenstiel der Bosch & Partner GmbH aus Herne gab mit Beispielen zur Planung von Artenschutzmaßnahmen einen Einblick aus der Praxis eines Planungsbüros und zeigte die rechtlichen und fachlichen Herausforderungen aus planerischer Sicht auf. (Vortrag)

Unter welchen Voraussetzungen sich Flächenpools und Ökokonten für Artenschutzmaßnahmen nutzen lassen, stellte Anne Schöps vom Bundesverband der Flächenagenturen in Deutschland e.V. vor. Aus der Praxis einer Flächenagentur führte sie Beispiele zu Bevorratung und Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen an. (Vortrag)

Markus Reinders, Bereichsleiter für Kompensation, Artenschutz und Liegenschaften unserer Stiftung, betonte in seinem Vortrag die Bedeutung der Kooperation mit Flächennutzern bei der erfolgreichen Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen und schilderte rechtliche und fachliche Herausforderungen bei der Umsetzung von derartigen Maßnahmen anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis. (Vortrag)

Als letzter Referent gab Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Umweltministerium NRW, einen Einblick in die Ziele, Instrumente und Erfolge der Artenschutzpolitik in NRW der letzten und der laufenden Legislaturperiode.

In seinem Schlusswort fasste Friedhelm Decker, Vorstandsvorsitzender unserer Stiftung, die Ergebnisse der Tagung zusammen. So haben laut Decker die Vorträge und Diskussionen gezeigt, dass an das weite Feld der Artenschutzmaßnahmen besondere qualitative und quantitative Anforderungen gestellt werden. U.a. betonte er, dass diese Maßnahmen bereits vor dem zugehörigen Eingriff umgesetzt und wirksam sein müssen.