Expertenworkshop zu „Natur auf Zeit“ im Bundesamt für Naturschutz
Bisher wird die Möglichkeit von Natur auf Zeit in diesem Sektor jedoch kaum genutzt. Allerdings könnten diese Flächen im Siedlungsbereich als Trittsteinbiotope zur Vernetzung von Lebensräumen dienen und die biologische Vielfalt fördern. Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner (CBH) aus Köln bearbeitet die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft das auf acht Monate angelegte Forschung- und Entwicklungs-Vorhaben (F+E-Vorhaben) „Natur auf Zeit- Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen“.
Zunächst wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für „Natur auf Zeit“ geprüft, eine Definition für „Natur auf Zeit“ und bestimmte Fallgruppen entwickelt und Experteninterviews zum Umgang mit temporärer Natur und ihren Hemmnissen in der Praxis durchgeführt. Von großem Interesse war hierbei vor allem, ob es Möglichkeiten einer temporären Naturschutznutzung gibt, ohne wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten dauerhaft zu beschneiden.
Ein deutliches Ergebnis der Befragungen sowie des Workshops war, dass dieses Konzept bei gewerblich genutzten Flächen praktisch kaum Anwendung findet, da Unternehmen oder Flächeneigentümer überwiegend „Vermeidungspflege“ durchführen. Die Befürchtung einer erschwerten (Wieder-)Aufnahme der Nutzung aufgrund von entstandenen gesetzlich geschützten Biotopen oder eingewanderten streng geschützten Arten ist groß.
Eine Veröffentlichung eines Handlungsleitfadens ist für dieses Jahr geplant und soll unter anderem fachliche Standards zum Umgang mit temporärer Natur für Praxis und Verwaltung aufzeigen.
Das Projekt wird durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gefördert.