Förderprogramm „Feldvogelinseln“ jetzt nutzen

(20.03.2019) Auch im Jahr 2019 können Landwirte das einjährige Förderprogramm „Feldvogelinseln im Acker“ nutzen, um Lebensräume für Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche und zahlreiche weitere Vogelarten der offenen Feldflur zu schaffen.

Die Bestände der im Offenland brütenden Vogelarten nehmen auch im Rheinland unvermindert ab. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt daher im Rahmen der Biodiversitätsstrategie NRW über die Bezirksregierungen einen Betrag von insgesamt bis zu 100.000 Euro für die einjährige Anlage von Feldvogelinseln im Frühjahr 2019 zur Verfügung.

Kiebitz Vanellus vanellus - Hans Glader Piclease
Der Kiebitz gehört zu den stark gefährdeten Feldvogelarten in NRW. Landwirte können mit Feldvogelinseln zum Erhalt dieser Sympathieart beitragen. Foto: Hans Glader / Piclease

Gefördert wird die Schaffung von Brut-, Nahrungs- und Rückzugsflächen für Feldvögel durch die Einhaltung einer Bewirtschaftungsruhe auf geeigneten Teil-Schlägen vom 1. April bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht.

Die Höhe der Ausgleichszahlungen liegt je nach Kulturart zwischen 335 Euro/ha (Futtererbsen) und bis zu 1.232 Euro/ha (Silomais).

Voraussetzung zur Teilnahme ist u.a. der Nachweis von mindestens drei Brutpaaren pro Fläche. Bei dem Nachweis und der Markierung der Gelege unterstützen die Unteren Naturschutzbehörden und Biologischen Stationen.

Auch im Rahmen verschiedener Vertragsnaturschutzpakete (Pakete 5041, 5042 und 5023) mit fünfjähriger Laufzeit ist die Förderung von Feldvögeln möglich.

Weitere Informationen zum Vertragsnaturschutz und der Antragstellung für „Feldvogelinseln“ erhalten Sie bei den Unteren Naturschutzbehörden und Biologischen Stationen.

Einen Überblick über die Förderbedingungen bietet die Bezirksregierung Köln.