Kompensationsmaßnahmen

Naturschutzmaßnahmen im Sinne von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §14 BNatSchG, die als Kompensation für unvermeidbare und nicht reduzierbare Eingriffe in Natur und Landschaft durchgeführt werden. In einigen Bundesländern werden von privaten oder öffentlichen Trägern Ökopunkte an Bauvorhabenträger verkauft, die auf diese Weise ihrer gesetzlichen Pflicht zum Ausgleich oder Ersatz nachkommen können.

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