Landschaftselement (LE)
(Strukturelement) Alle Bestandteile einer Agrarlandschaft, die nicht oder nicht regelmäßig bewirtschaftet werden. Dauerhafte LE sind z. B. Feldgehölze, grüne Wege. Temporäre LE (kurzzeitig oder einige Jahre bestehend) sind z. B. temporäre Kleingewässer, Altgrasstreifen. Im AgrarNatur-Ratgeber sind die LE nicht gleich der Definition aus den GLÖZ-Standards zu verstehen.
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