Ökologische Vorrangfläche (ÖVF)

Im Rahmen des Greenings der letzten Förderperiode bis 2022 waren Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5 % ihrer Ackerfläche als ÖVF vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Dabei gab es verschiedene ÖVF-Typen, wie z. B. Brachen, Zwischenfruchtanbau und Landschaftselemente. Für die verschiedenen ÖVF-Typen gab es unterschiedliche Gewichtungsfaktoren.

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