Pflege von Streuobstwiesen im Winter

(02.02.2022) Zur Entwicklung und zum dauerhaften Erhalt von Streuobstbeständen sind Pflegemaßnahmen unabdingbar. Zum einen bedarf es eines regelmäßigen Pflegeschnittes der Obstbäume, zum anderen einer Nutzung des Grünlandes. Auf der abgebildeten Fläche bei Hennef geschieht letzteres aufgrund der steilen Hanglage durch eine extensive Ziegen-Beweidung.

Die alten Bäume werden alle drei bis fünf Jahre einem Erhaltungs- oder Auslichtungsschnitt unterworfen. Die Schnittarbeiten dürfen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden (§ 39 BNatschG).