Regionale Blütenpracht: Regionalität auch bei Saatgut ein Gewinn

(13.03.2015) Das Schlagwort „Regionalität“ ist bei Lebensmitteln derzeit in aller Munde. Aber auch beim Saatgut-Kauf für die Einsaat von Wildpflanzen lohnt es sich, genauer hinzuschauen: Gebietseigenes Wildpflanzen-Saatgut, auch Regio-Saatgut genannt, bietet in Garten, Feld und Grünland einige Vorteile.

 

Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft verwendet Regio- Saatgut zur Einsaat von Wildpflanzen-Blühstreifen.

Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft verwendet Regio-Saatgut zur Einsaat von Wildpflanzen-Blühstreifen.

Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft verwendet bei der Einsaat von Wildpflanzen gebietseigenes Saatgut. Dieses wird nach vorgegebenen Richtlinien in der Region gesammelt und vermehrt, in der es später auch wieder eingesät wird. Eine gezielte züchterische Veränderung findet nicht statt. Daher sind die Pflanzen in der Regel besser an die vor Ort gegebenen Umweltbedingungen (z.B. Witterung und Boden) angepasst als dort nicht heimische, sogenannte „gebietsfremde“, Pflanzen.

Verwendet man dagegen gebietsfremde Pflanzen und gelangen diese in die freie Landschaft, können sie sich dort etablieren und heimische verwandte Pflanzen verdrängen oder sich mit diesen kreuzen. Dies ist aus naturschutzfachlicher Sicht nicht gewünscht.

Bestäuber profitieren von heimischen Wildpflanzen.

Bestäuber profitieren von heimischen Wildpflanzen.

Auch Insekten, die spezielle Anpassungen an die regional vorkommenden Wildpflanzen ausgebildet haben, profitieren von der Einsaat von Regio-Saatgut. Hierbei wird gleichzeitig ausgeschlossen, dass Zuchtformen mit sogenannten „gefüllten“ Blüten ausgesät werden. Diese sind zwar schön anzusehen, bieten aber Bestäubern kaum Nahrung.

Auch beim Einkauf für den eigenen Garten kann es sich daher im Sinne des Naturschutzes lohnen, auf die genaue Herkunft des Saatgutes zu achten.

Nähere Informationen zu gebietsheimischem Saatgut und Bezugsquellen erhalten Sie z. B. beim

1. Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V. (VWW)
2. Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (RegioZert® – Qualitätssicherungssystem)

 

Wer sich noch genauer informieren möchte:
Das Bundesnaturschutzgesetz hat zu gebietsfremden Pflanzen Bestimmungen in § 40 Absatz 4 getroffen.

Wie unterscheiden sich Kultur- und Wildpflanzen?

„Kulturpflanzen“ sind Pflanzen, die vom Menschen kultiviert und durch gezielte Auslese des Menschen züchterisch verändert wurden. Oftmals wurden aus einer Art zahlreiche Sorten entwickelt. Beispiele hierfür sind Weizen, Raps oder Sonnenblumen.

Unter „Wildpflanzen“ versteht man Pflanzen, die „spontan“, d.h. ohne Zutun des Menschen, in der freien Natur vorkommen und eine „natürliche“ Auslese aufgrund der bestehenden Umweltbedingungen erfahren haben, sodass sie im Lauf der Zeit eine Anpassung an diese ausgebildet haben.

Wir wünschen viel Freude und Erfolg bei Ihrer Einsaat und bei der anschließenden Beobachtung der Pflanzen und Tiere!