So brummt das Feld

Neue Zwischenfruchtmischung „Summendes Rheinland“ erhältlich

(26.05.2015) Am 16.07. beginnen zahlreiche Landwirte mit der Einsaat von Zwischenfrüchten. Dieser frühe Termin entspricht den Greening-Vorgaben und freut besonders Bienen, Schmetterlinge und andere Nützlinge, da frühe Saat auch frühe Blüte bedeutet. Eine bunte Zwischenfruchtmischung speziell für Bestäuber hat nun die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft gemeinsam mit Landwirtschaftskammer und RWZ in dem über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt geförderten Projekt „Summendes Rheinland – Landwirte für Ackervielfalt“ entwickelt. Sie eignet sich auch für das Greening mit Zwischenfrüchten.

 

Die neue Zwischenfruchtmischung „Summendes Rheinland“ fördert Wildbienen sowie andere Bestäuber und ist zudem Greening-geeignet.

Die neue Zwischenfruchtmischung „Summendes Rheinland“ fördert Wildbienen sowie andere Bestäuber und ist zudem Greening-geeignet.

Die Einsaat von Zwischenfrüchten steht bei vielen Ackerbaubetrieben hoch im Kurs, da sie zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit beitragen und zudem als ein Baustein für die Erfüllung der Greening-Verpflichtungen dienen können.

Seit 2013 setzt das Pilotprojekt „Summendes Rheinland – Landwirte für Ackervielfalt“ der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft Zwischenfrüchte aber auch gezielt ein, um gemeinsam mit Landwirten Bestäuber in der Feldflur zu fördern. Zu diesem Zweck wurde nun eigens die Saatgutmischung „Summendes Rheinland“ aus blühenden Zwischenfrüchten entwickelt.

Die neue Saatgutmischung berücksichtigt vor allem die Bedürfnisse verschiedener Bestäuber, aber auch pflanzenbauliche Kriterien (z. B. Konkurrenzstärke und Nematodenresistenz). An der Entwicklung waren neben der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft die Landwirtschaftskammer NRW sowie die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) beteiligt.

Im Jahr 2014 wurde die Mischung „Summendes Rheinland“ bereits erfolgreich auf Versuchsflächen der Landwirtschaftskammer getestet und weiter optimiert, sodass sie nun in RWZ-Märkten erhältlich ist.

Die am Projekt „Summendes Rheinland – Landwirte für Ackervielfalt“ teilnehmenden Landwirte erhalten das Zwischenfrucht-Saatgut für die Einsaat ihrer Vertragsflächen (bis zu 5 ha pro Betrieb) kostenlos von der Stiftung, zusätzlich bekommen sie eine Aufwandsentschädigung. Bedingung ist u. a., dass die Zwischenfruchtmischung bis zum 31.07. eingesät wird und bis zum 16.02. nicht gemäht, gemulcht oder umgebrochen wird.

Weitere Informationen zur neuen Zwischenfruchtmischung und den Bedingungen zur Teilnahme am Projekt „Summendes Rheinland – Landwirte für Ackervielfalt“ erhalten Sie in unserem pdf Infoblatt  und auf der Homepage der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft.

 

Druck

 

Das Projekt „Summendes Rheinland – Landwirte für Ackervielfalt“ wird im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie durch die Landwirtschaftliche Rentenbank gefördert.

 

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