Greening

Ökologisierung der 1. Säule der GAP; wurde in der Förderperiode 2014-2020 eingeführt und wird ab 2023 durch die neue Konditionalität und Öko-Regelungen ersetzt. Das Greening hatte Klima- und umweltschutzförderliche Bewirtschaftungsmethoden vorgegeben (Anbaudiversifizierung, Erhalt von Dauergrünland, Ausweisung von ÖVF), die eingehalten werden mussten, um die Basisprämie zu erhalten.

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