Ökopunkte

Sind in sog. „Ökokonten“ aufgeführt und stehen für vorab durchgeführte, bevorratet Kompensationsmaßnahmen, mit denen zukünftige Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden sollen. Landbesitzer können Ökopunkte geltend machen, wenn sie geeignete Maßnahmen durchführen und den dauerhaften Schutz der Fläche garantieren. Vorhabenträger erwerben je nach Schwere und Art des Eingriffs in die Natur geeignete Ökopunkte, um ihrer Kompensationsverpflichtung nachzukommen, ohne selbst Maßnahmen durchzuführen.

zum Glossar