„Honigbrache“-Saatgut: Einfach gut auswählen
Aus Sicht unserer Stiftung weisen die 2018 neu geschaffenen Vorgaben zur Anlage von „Honigbrachen“ (für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land) als ÖVF Optimierungspotential auf. Dies gilt insbesondere für die erlaubte Integration zahlreicher heimischer Wildpflanzen, sogar gefährdeter Arten, ohne die Pflicht zur Verwendung zertifizierten Regiosaatgutes.
Wer aufmerksam aus den angebotenen Mischungen auswählt oder sich von einem Saatgutanbieter eine eigene Mischung erstellen lässt, hat jedoch die Möglichkeit, das Beste aus den Vorgaben zu machen – für die Vielfalt heimischer Insekten und Pflanzen sowie auch für die Fruchtfolge. Hierbei helfen die Praxistipps unserer Stiftung für den „Last-Minute-Kauf“ von Honigbrache-Saatgut.
Viel hilft viel? Ja, aber nur bei Beachtung der Herkunftsqualität!
Das derzeit große Engagement für Insekten von Seiten der Landwirtschaft, der Politik und der breiten Gesellschaft ist begrüßenswert. Jedoch sollten hierbei grundlegende naturschutzfachliche Standards beachtet werden. Geschieht dies nicht, können gut gemeinte Einsaaten zu ungewollten Veränderungen der heimischen regionalen Flora führen. Dies gilt in besonderem Maße für großflächige Ansaaten von nichtregionalen Wildpflanzen auf landwirtschaftlichen Flächen.
Aus gutem Grund ist spätestens ab 2020 für Einsaaten zu Naturschutzzwecken in der „freien Natur“ die Verwendung von zertifiziertem Regiosaatgut vorgeschrieben, das aus der Herkunftsregion des späteren Einsaatstandortes stammt. Dies sollte nach Auffassung unserer Stiftung auch auf landwirtschaftlichen Flächen beherzigt werden. Zwar ist zertfiziertes Regiosaatgut meist teurer als nicht regiozertifiziertes Wildpflanzensaatgut. Doch nur mit regionalem Saatgut lässt sich auch die regionale Vielfalt der heimischen Pflanzenarten erhalten.