Saatgut für Naturschutzzwecke sinnvoll auswählen

Bei der Auswahl einer Saatmischung für Naturschutzzwecke spielen viele Faktoren eine Rolle: Zum einen ist die Förderung der Zielorganismen – z. B. blütenbesuchende Insekten – von zentraler Bedeutung. Zum anderen müssen von der Verfügbarkeit und dem Preis über den gewünschten Einsaatzeitpunkt, die Standortbedingungen und die Standdauer bis hin zur verfügbaren Einsaattechnik viele weitere Faktoren beachtet werden. Auf landwirtschaftlichen Flächen ist zudem die Auswirkung auf die jeweilige Fruchtfolge und angrenzend angebaute Kulturen zu bedenken. Nicht selten wird auch der optischen Attraktivität der Einsaaten für den Menschen eine hohe Bedeutung beigemessen.

Bei all diesen Überlegungen spielt für viele Nutzerinnen und Nutzer von Saatgut dessen Herkunft jedoch noch eine untergeordnete Rolle, obwohl diese unbedingt Beachtung finden sollte. Nicht nur der berufliche Naturschutz, sondern auch Privatpersonen oder Unternehmen, die sich für den Naturschutz mit der Anlage von Blühflächen engagieren möchten, sollten Grundkenntnisse hierzu besitzen.

1          Wild- und Kulturpflanzen – wo liegt der Unterschied?

2          Herkunftsqualität von Wildpflanzen-Saatgut

2.1       Was ist unter „gebietseigen“ zu verstehen?

2.2       Warum ist die Herkunft bei Wildpflanzen wichtig?

2.3       Abstufungen der Herkunftsqualität von gebietseigenem Saatgut

2.3.1    Was ist lokales, was naturraumgetreues Saatgut?

2.3.2    Was ist zertifiziertes Regiosaatgut bzw. regionales Saatgut?

3          Wo gebietseigene Wildpflanzen einsetzen?

3.1       Pflicht in der „freien Natur“

3.2       Empfehlung auch für andere Flächen, sofern Saatgut verfügbar

3.3       Welche Herkunftsqualität für welche Flächen?

4          Wo Kulturpflanzen einsetzen?

5          Welche Kulturpflanzen einsetzen?

5.1       Grundsätze der Artenauswahl bei Kulturpflanzen

5.2       Grundsätze der Sortenwahl bei Kulturpflanzen

6          Einsaathinweise

6.1       Hinweise zur Einsaattechnik im landwirtschaftlichen Bereich

6.2       Hinweise zur Einsaat unserer Regiosaatgut-Mischung auf Kleinflächen im Garten, Park und auf dem Schulgelände 

6.2.1    Einsaat-Tipps 

6.2.2    Arten der Regiosaatgut-Mischung


1 Wild- und Kulturpflanzen – wo liegt der Unterschied?

Als Wildpflanzen bezeichnet man Pflanzen, die „wild“, d. h. ohne menschliche Beeinflussung, wachsen und sich durch natürliche Auslese (Selektion) im Laufe der Generationen den jeweiligen Umweltbedingungen angepasst haben. Kulturpflanzen hingegen sind vom Menschen „in Kultur“ genommene,  also auf Äckern oder in Gärten angebaute Pflanzen, die oftmals durch gezielte Auslese bestimmter erwünschter Eigenschaften vom Menschen aus Wildpflanzen entwickelt, d. h. „züchterisch verändert“ wurden. Sie dienen als Nutzpflanzen – z. B. zur Erzeugung von Nahrung, Futter und nachwachsenden Rohstoffen zur Bodenverbesserung – oder als Zierpflanzen.

Klatsch-Mohn (Beispiel für Wildpflanze)
Bodenbrueterprojekt Kreis Kleve Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Ringelblume (Beispiel für Kulturpflanze)

2 Herkunftsqualität von Wildpflanzen-Saatgut

2.1 Was ist unter „gebietseigen“ zu verstehen?

Mit dem Begriff „gebietseigene Herkünfte“ ist gemeint, dass Saat- und Pflanzgut einheimischer Wildpflanzen aus dem Gebiet stammt, in dem dieses auch wieder eingesät bzw. eingepflanzt werden soll. Der Gegensatz hierzu sind sogenannte „gebietsfremde Herkünfte“.

Pflanzen „gebietseigener Herkunft“ besitzen häufig spezielle regionaltypische Anpassungen an die vorherrschenden Standortbedingungen (z. B. an die Bodeneigenschaften, Witterung, bestimmte Bestäuber).

2.2 Warum ist die Herkunft bei Wildpflanzen wichtig?

Bei Wildpflanzen ist die Herkunft des Saatgutes aus naturschutzfachlicher Sicht von großer Bedeutung, um negative Veränderungen der Pflanzenwelt eines Gebietes zu vermeiden. Eine solche Veränderung kann z. B. der Verlust vorteilhafter Anpassungen an besondere Bedingungen der Herkunftsregion sein. Dieser Effekt kann durch die Verdrängung von gebietseigenen Pflanzenarten oder -unterarten durch konkurrenzstärkere gebietsfremde Formen oder eine Kreuzung zwischen diesen hervorgerufen werden.

Kornblume (Rheinische Wildform)
Kornblume (Zuchtform)
Foto: Gailberger, Wilhelm / piclease

Die Verwendung von gebietseigenem Wildpflanzen-Saatgut dient dem Erhalt der innerartlichen Vielfalt mit ihren regionalen Anpassungen. Je höher die innerartliche Vielfalt, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich die einheimischen Arten und –unterarten auf Populationsebene bei einer Veränderung der Standortbedingungen (z. B. Klimawandel) vorteilhaft anpassen können (z. B. Blühzeiten, Fruchtreife).

2.3 Abstufungen der Herkunftsqualität von gebietseigenem Saatgut

Bei „gebietseigenem Saatgut“ werden oft verschiedene Abstufungen der Herkunftsqualität definiert. Diese richten sich nach der Entfernung zwischen dem Sammlungsort des Saatgutes und dessen Einsaatort.  Dies sind – mit zunehmender Entfernung zwischen Sammel- und Einsaatort – „lokales Saatgut“, „naturraumgetreues Saatgut“ und „regionales Saatgut“ („Regiosaatgut“) (Prasse et al. 2011).

Grundsätzlich nimmt die Herkunftsqualität von Saatgut mit abnehmender Entfernung zwischen Sammel- und Einsaatort, also in der Reihenfolge regional – naturraumtreu – lokal, zu (Prasse et al. 2011).

Als Faustregel gilt: Je hochwertiger eine Fläche aus Naturschutzsicht ist bzw. zukünftig werden soll, desto hochwertiger sollte auch die Herkunftsqualität des Saatgutes sein (s. u.: Kap. 3.3 „Welche Herkunftsqualität für welche Flächen?“).

2.3.1 Was ist lokales, was naturraumgetreues Saatgut?

Für lokales und naturraumgetreues Saatgut einheimischer Wildpflanzen existieren verschiedene Definitionen:

Manche Akteure verstehen unter „lokal“ eine bestimmte Distanz zwischen Sammel- und Aussaatort, z. B. bis zu 20 km. Andere sehen Saatgut dann als „lokal“ an, wenn es im gleichen Naturraum gesammelt und wieder ausgebracht wird, d.h.  unterscheiden nicht zwischen den Begriffen „lokal“ und „naturraumgetreu“.

Was genau mit „Naturraum“ gemeint ist, kann wiederum verschieden sein. Manchmal ist hiermit die naturräumliche Haupteinheit gemeint, manchmal die (naturräumliche) Großlandschaft.

Die Herkunftsqualitäten „lokal“ und „naturraumgetreu“ spielen derzeit in der Praxis v.a. bei der Mahdgut- oder Druschgutübertagung von Artenmischungen für die Entwicklung artenreicher Wiesen und Weiden eine größere Rolle. Zertifiziertes lokales oder naturraumgetreues Saatgut von Einzelarten ist dagegen derzeit noch kaum am Markt verfügbar.

Es gibt jedoch Projekte, in denen der Anfang bereits gemacht ist. So können derzeit z.B. in Franken dank des Projektes „Ackerwildkräuter für Bayerns Kulturlandschaft“ der Bayerischen KulturLandStiftung und der TU München insgesamt neun selten gewordene Ackerwildkrautarten in drei Naturräumen (Naturraum-Haupteinheiten Mainfränkische Platten und Fränkische Alb und Naturraum-Untereinheit Mittelfränkisches Becken) bezogen werden (BKLS 2016-2020, Rieger-Hofmann). Voraussichtlich wird auch die Arche-Gärtnerei Eggebek des Projektes BlütenMeer 2020 künftig sogenanntes „Regio-Plus-Saatgut“ seltener Grünlandarten aus und für Schleswig-Holstein anbieten.

2.3.2 Was ist zertifiziertes Regiosaatgut bzw. regionales Saatgut?

Mit dem Begriff „Regiosaatgut“ oder „regionales Saatgut“ bezeichnet man Samen einheimischer Wildpflanzenarten, die nach bestimmten Kriterien in denjenigen Ursprungsgebieten gesammelt wurden, in denen sie später auch wieder ausgesät werden. Es existieren zwei Zertifizierungssysteme (VWW-Regiosaaten® und RegioZert®), die auf einer Einteilung Deutschlands in 22 Ursprungsgebiete für die Sammlung und Wiederausbringung basieren.

Im Projekt der Leibnitz Universität Hannover „Entwicklung und praktische Umsetzung naturschutzfachlicher Mindestanforderungen an einen Herkunftsnachweis für gebietseigenes Wildpflanzensaatgut krautiger Pflanzen“ wurden „Positivlisten“ von Pflanzenarten für jedes Ursprungsgebiet entwickelt  (Prasse et al. 2010). Diese wurden konzipiert, um eine Hilfestellung bei der Entwicklung sogenannter „Standardmischungen“ für einfache Begrünungen zu geben. Er enthält daher v.a. überregional häufige, weitverbreitete Arten. Die Positivlisten sind über einen sog. „Artenfilter“ abrufbar. Eine standortgenaue Übersicht der Ursprungsgebiete bietet die Internetseite der Universität Hannover.

3 Wo gebietseigene Wildpflanzen einsetzen?

3.1 Pflicht in der „freien Natur“

Die Verwendung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut ist in der sog. „freien Natur“ seit dem 2. März 2020 verpflichtend. D. h. bei der Verwendung gebietsfremder Herkünfte aus anderen Gebieten als dem Einsaatort ist hier eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde notwendig (siehe § 40 Abs. 4 BNatSchG und § 4 Abs. 2 ErMiV).

Die freie Natur ist als Gegensatz zum besiedelten Bereich, inklusive Gärten und Parkanlagen, zu verstehen. Zur freien Natur zählen in der Regel u.a. Schutzgebiete, Straßenbegleitgrün, Kompensationsflächen, Ufer von Gewässern und größere naturnahe Flächen (auch in Siedlungen) (BfN 2020).

Zwar zählen zur freien Natur auch land- und forstwirtschaftliche Flächen, der Anbau von Kulturen in der Land- und Forstwirtschaft ist aber nach aktueller Auffassung privilegiert, sodass auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen auch bei der Anlage von Blühstreifen und -flächen derzeit keine grundsätzliche Verpflichtung zur Verwendung von gebietseigenem Saatgut besteht. Flächennutzerinnen und -nutzer, die an geförderten Naturschutzprojekten oder –programmen (z. B. Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen) teilnehmen, müssen jedoch deren jeweilige Vorgaben beachten. Für Ausgleichsmaßnahmen sind ggf. auch die Vorgaben der Bundeskompensationsverordnung zu beachten.

3.2 Empfehlungen auch für andere Flächen, sofern Saatgut verfügbar

Aus Naturschutzgründen ist auch im besiedelten Bereich und auf landwirtschaftlichen Flächen insbesondere bei Naturschutzvorhaben gebietseigenes Saat- und Pflanzgut zu empfehlen, sofern dieses ausreichend verfügbar ist. Neben der Vermeidung von unerwünschten Florenveränderungen gibt es hierfür weitere Gründe. Denn einheimische Wildpflanzenarten sind überlebenswichtig für viele spezialisierte Tiere wie z. B. einige Wildbienenarten, die nur den Pollen weniger bestimmten Pflanzengattungen oder -familien sammeln.

Von Region zu Region können sich zudem innerhalb einer Pflanzenart Unterschiede herausgebildet haben, die auch zu Anpassungen der regional vorkommenden Fauna geführt haben. Ein Beispiel hierfür sind unterschiedliche Blühzeiträume und daran angepasste Schlupfzeiträume von z. B. spezialisierten Wildbienen.

Ein Vorteil von Wildpflanzensaatgut ist die große Auswahl an Arten für unterschiedlichste Standortbedingungen, sodass sie sich auch auf nährstoffarmen, sandigen und leichten Böden (sog. Sonder- und Grenzertragsstandorte) gegenüber anderen Arten behaupten können.

Selbst spezielle Anforderungen (z. B. Trittverträglichkeit, Toleranz gegenüber Beschattung) können bei der Zusammenstellung von Mischungen berücksichtigt werden. Die Konzeption mehrjährig stabiler oder sich in einer bestimmten Weise entwickelnder Mischungen ohne Neueinsaat ist durch das große Angebot zwei- bis mehrjähriger Arten möglich.

Die gute Angepasstheit und hohe innerartliche Vielfalt regionaler Wildpflanzenarten erleichtert eine lange Standzeit bei geringem Pflegeaufwand. Vor diesem Hintergrund können sich auch die zunächst i. d. R. recht hohen Preise für gebietseigenes Saatgut, über die Standzeit gerechnet, dem Preis von Kulturpflanzensaatgut annähern (siehe Tab. 1).

3.3 Welche Herkunftsqualität für welche Flächen?

Als Faustregel gilt: Je hochwertiger eine Fläche aus Naturschutzsicht ist bzw. zukünftig werden soll, desto hochwertiger sollte auch die Herkunftsqualität des Saatgutes sein.

Daher sollte für naturschutzfachlich besonders hochwertige Flächen wie Renaturierungsmaßnahmen lokales oder naturraumtreues Saatgut zum Einsatz kommen, sofern dies verfügbar ist. Ist dies nicht möglich, was derzeit noch oft der Fall ist, sollte regionales Saatgut eingesetzt werden.

Regionales Saatgut sollte bevorzugt für die Begrünung von Flächen mit geringerem Naturschutzwert, zum Beispiel im Rahmen von landschaftsbaulichen Begrünungen an Straßen, genutzt werden (BfN 2020).

Neben der reinen Herkunftsqualität von Saatgut können aus Naturschutzsicht noch weitere Qualitätsaspekte zu beachten sein (Prasse et al. 2011). So kann es z. B. passieren, dass lokales Saatgut einer isolierten Population mit nur noch wenigen Individuen zwar eine höhere Herkunftsqualität aufweist als regionales Saatgut weiter entfernter Populationen, aber dennoch die regionale Herkunft eine höhere innerartliche Diversität besitzt als die lokale Population.  Entsprechend könnte sich die regionale Herkunft unter Umständen langfristig sogar besser etablieren als die lokale Herkunft. Daher kann es auch Fälle geben, in denen die o.g. Faustregel nicht anwendbar ist.

4 Wo Kulturpflanzen einsetzen?

Auch außerhalb der freien Natur und auf landwirtschaftlichen Flächen besteht die Empfehlung, gebietseigenes Saatgut einzusetzen. Nicht immer ist jedoch zertifiziertes gebietseigenes Saatgut der gewünschten Arten und Ursprungsgebiete verfügbar. Insbesondere für die Anlage von einjährigen Blühstreifen werden relativ hohe Mengen an Saatgut einjähriger Arten benötigt, die aktuell das Angebot auf dem Markt für Regiosaatgut noch deutlich übersteigen. Zwar ist die Verwendung von gebietseigenem Saatgut auch bei kurzzeitigen Maßnahmen zu Naturschutzzwecken generell zu bevorzugen. Eine flächendeckende Versorgung damit ist derzeit jedoch (noch) nicht gewährleistet.  

Für mehrjährige Blühstreifen ist generell die Verwendung von gebietseigenem Saatgut zu bevorzugen. Auch hier bestehen jedoch z.T. noch Engpässe bei der Verfügbarkeit.

Der Einsatz von naturschutzfachlich optimierten Kulturpflanzenmischungen, insbesondere für ein- und zweijährige Blühstreifen, ist deshalb momentan noch unerlässlich. Eine Kombination mit zertifiziertem Regiosaatgut kann sinnvoll sein, z.B. um die Attraktivität für heimische Insekten weiter zu steigern.

Vorteile von ein- bis wenigjährigen Kulturpflanzenmischungen sind (bei einer geeigneten Zusammensetzung der Mischung) in diesen Fällen zudem

Darüber hinaus besitzen Kulturpflanzen im Vergleich mit Wildpflanzen oft den Vorteil einer größeren Blüten- und Samenbildung pro Pflanze, insbesondere bei einer gezielten Züchtung auf diese Merkmale und sofern sie auf hochwertigen Böden angebaut werden. Solche Zuchtformen werden gerne verwendet, um bestimmte faunistische Zielarten (z. B. bestimmte Hummelarten) zu fördern, die sog. „Massentrachten“ bevorzugen.


 

Ertragsschwache Äcker? Genau hinsehen!

Auf ertragsschwachen Äckern, sog. ackerbaulichen Grenzertragsstandorten (z. B. Sandäcker, Kalkscherbenäcker, Äcker mit vernässten Stellen) und/oder Flächen, die nicht über Jahrzehnte intensiv bewirtschaftet wurden, ist die Chance hoch, dass sich im Boden noch Samen heute sehr seltener Ackerwildkräuter befinden.

Auf solchen Flächen sollte der Fokus darauf gelegt werden, diese Ackerwildkräuter zu fördern. Diese sind meist sehr konkurrenzschwach und können sich gegen eine Mischung aus Kulturpflanzen nicht durchsetzen, weshalb aus naturschutzfachlicher Sicht von einer Ansaat mit Kulturpflanzen abgeraten wird. Daher sollte bei solchen Standorten vor einer Einsaat der Kontakt mit der Naturschutzbehörde und Botanikern vor Ort gesucht werden,um die passende Naturschutzmaßnahme auszuwählen.


5 Welche Kulturpflanzen einsetzen?

Aktuell sind in vielen am Markt verfügbaren Kulturpflanzenmischungen aus Naturschutzsicht ungeeignete Arten oder zusätzlich Wildpflanzen ungeeigneter Herkünfte enthalten. Die Zusammensetzung der Mischung ist deshalb essenziell, um sicherzustellen, dass die Beeinträchtigung einheimischer Arten durch die ausgesäte Mischung minimal ist.

5.1 Grundsätze der Artenauswahl bei Kulturpflanzen

Bei der Zusammenstellung von Kulturpflanzenmischungen sollten je nach Zieldefinition diverse Kriterien beachtet werden. Wichtigste Kriterien, insbesondere für die Verwendung in der freien Natur, sind:

5.2 Grundsätze der Sortenwahl bei Kulturpflanzen

Innerhalb einer Art kann je nach Sorte die Zugänglichkeit sowie die Qualität und Quantität von Pollen und Nektar als Nahrung für Bestäuber unterschiedlich sein. Zur Förderung von Bestäubern sind die Hinweise „frei abblühend“ bzw. „ungefüllt“ oder „Pollensorte“ sowie „nektarreich“ in Arten-/Sortenkatalogen von Saatgutanbietern häufig aufgeführt oder können bei diesen erfragt werden.

Tabelle 1: Eigenschaften von regionalem Wildpflanzen- und Kulturpflanzensaatgut zur Verwendung für Blühstreifen und –flächen in der Landwirtschaft

6 Einsaathinweise

6.1 Hinweise zur Einsaattechnik im landwirtschaftlichen Bereich

Einsaat Kulturpflanzensaatgut:

Einsaat mit Regiosaatgut:

6.2 Hinweise zur Einsaat unserer Regiosaatgut-Mischung

Die Mischung wurde extra für unsere Saatgutaktion im März 2021 entwickelt und war nur innerhalb dieser Aktion kostenlos bei uns erhältlich und ist nicht im Handel verfügbar. Für Kleinflächen finden Sie hier Bezugsquellen für zertifiziertes Regiosaatgut: RegioZert® und VWW-Regiosaaten®. Außerdem finden Sie hier die genaue Zusammensetzung der Mischung, um sie sich für eigene Zwecke bei Saatgutanbietern zusammenstellen zu lassen.

Unsere im Projekt zusammengestellte Regiosaatgut-Mischung besteht aus 12 ein- bis mehrjährigen heimischen Wildpflanzen (s. u.). Dabei enthält die Mischung ausschließlich zertifiziertes Regiosaatgut aus dem UG 2 und darf in der freien Natur daher nur in dieser Region ausgebracht werden.

Die Regiosaatgut-Mischung wurde für Kleinflächen entwickelt und eignet sich besonders für Einsaaten im Garten, auf dem Schulgelände oder – nach Absprache und schriftlicher Genehmigung der Gemeinde – in Parks. Sie bietet Bestäubern über das gesamte Jahr Nahrung in Form von Pollen und Nektar.

Bei der Zusammenstellung der Mischung wurde darauf geachtet, dass keine Pflanzenarten enthalten sind, die sich unkontrolliert ausbreiten oder hochgiftig sind. Zudem sind sie pflegeleicht, da nur Arten enthalten sind, die tolerant gegenüber Trockenheit und Hitze sind.

Tipp für Insekten-Fans: Schneiden Sie die Pflanzen erst im Frühjahr (Mitte bis Ende März) zurück. So können viele Insekten die Blühfläche zusätzlich zur Überwinterung nutzen. Nach dem Rückschnitt treiben die mehrjährigen Arten wieder aus und kommen im 2. Jahr zur Blüte.

 

6.2.1 Einsaat-Tipps

 

 

 

  • Wählen Sie für diese trockentolerante Mischung einen sonnigen Standort.

  • Die Einsaat ist ab Mitte März (frostfrei) auf einen feinkrümeligen (lockeren), unbewachsenen Boden möglich.
  • Saatgut flach ablegen und den Boden nach der Einsaat andrücken und feucht halten.

  • Die Saatgutmenge dieser Mischung reicht für 1 bis 2 m².

 

6.2.2 Arten der Regiosaatgut-Mischung

 

 

 

Gewöhnliche Schafgarbe
(Foto: Gerd Röder / piclease)

Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium) – blüht meist im 2. Jahr

Die Gewöhnliche Wiesen-Schafgarbe ist eine heimische Wildpflanze, die von Juni bis Oktober in weiß oder auch zartem Rosa blüht. Die Wiesen-Schafgarbe kann bis zu 50 cm hoch werden und fällt schon vor ihrer Blütezeit durch zierliche und auffällig stark gefiederte Blätter auf. Da sie ähnliche ätherische Öle wie Kamille enthält, wird ihr eine entzündungshemmende und krampfstillende Heilwirkung zugesprochen. Die jungen Blätter der Gewöhnlichen Wiesen-Schafgarbe können sogar als Gewürz oder als Beigabe im Salat verwendet werden. Für viele bestäubende Wildbienen wie  beispielsweise Hummeln, aber auch Wespen und Schwebfliegen ist sie eine wertvolle Futterpflanze.

Kornblume

Kornblume (Centaurea cyanus) – blüht im 1. Jahr

Die Kornblume ist eine zarte Pflanze mit violett-blauer Blüte, die bestenfalls noch aus Getreidefeldern oder von Wegrändern her bekannt ist. Sie blüht in der Zeit von Juni bis Oktober und erreicht eine Höhe von 20 cm bis 100 cm. In früheren Zeiten wurde sie gelegentlich als Heilpflanze gegen Blasen- und Nierenbeschwerden verwendet. Die Kornblume ist eine wichtige Nahrungspflanze für Wildbienen, Wespen und Schwebfliegen und auch bei Imkern wird sie auf Grund ihres hohen Zuckergehalts im Nektar als Bienenweide sehr geschätzt.

Kleinköpfiger Pippau
(Foto: Rolf Jantz / naturgucker)

Kleinköpfiger Pippau (Crepis capillaris) – blüht meist im 2. Jahr

Der Kleinköpfige Pippau ist eine einjährige Pflanze und erreicht eine Größe von 10 cm bis 100 cm. Er blüht von Mai bis September und auf den ersten Blick kann der Blütenkorb für eine einzelne Blüte gehalten werden. Wenn man jedoch genauer hinsieht, besteht diese Gesamtblüte aus zahlreichen kleinen einzelnen gelben Blüten. Die jungen Blätter des Kleinköpfigen Pippaus können als Salat verwendet werden. Die Bestäubung der Blüten erfolgt durch Insekten.

Wilde Möhre
(Foto: Antje Deepen-Wieczorek / piclease)

Wilde Möhre (Daucus carota) blüht meist im 2. Jahr

Die Wilde Möhre ist eine ursprüngliche Form unserer als Lebensmittel bekannten Speisemöhre. Sie wird bis zu 100 cm groß und bildet von Juni bis September eine große weiße Gesamtblüte. Ohne genauere Betrachtung wird die kleine dunkle Einzelblüte, die in der Mitte der großen Gesamtblüte liegt, häufig für ein Insekt gehalten und zieht dadurch weitere Insekten an. Die zarten Blätter der Wilden Möhre sowie auch die Blüte sind essbar und können dekorativ als Zugabe zum Salat genutzt werden. Darüber hinaus ist sie nicht nur für den Menschen, sondern auch für viele Insekten wie Wildbienen, Käfer und Schwebfliegen eine wertvolle Futterpflanze.

Echtes Johanniskraut
(Foto: Antje Deepen-Wieczorek / piclease)

Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum) blüht meist im 2. Jahr

Das Echte Johanniskraut wird auch Tüpfeljohanniskraut genannt, womit seine charakteristisch durchscheinenden punktierten Blätter beschrieben werden. Aber auch unter dem Namen Hartheu ist es geläufig, da es früher im Heu enthalten war und sehr holzig ist. Auf Grund seiner wundheilenden und stimmungsaufhellenden Wirkung wird das Echte Johanniskraut als pflanzliches Arzneimittel verwendet. Es wird bis zu 100 cm groß und blüht im Juni bis August mit strahlend gelb-goldenen Blüten, die auf Käfer, Fliegen, Wildbienen und Schwebfliegen anziehend wirken.

Acker-Witwenblume

Acker-Witwenblume (Knautia arvensis) blüht meist im 2. Jahr

Die Acker- oder auch Wiesen-Witwenblume wird 30 cm bis 80 cm groß und blüht im Zeitraum von Juli bis August violett. Sie ist eine typische Art der Glatthaferwiesen und Halbtrockenrasen, kommt aber auch an Wald- und Wegesrändern sowie in Äckern vor. Ihre Samen können bis zu 35 Jahre keimfähig bleiben. Schmetterlinge, Wildbienen, Wespen und Schwebfliegen nutzen die Acker-Witwenblume als wertvolle Nektar- und Futterpflanze.

Magerwiesen-Margerite
(Foto: Georg Pauluhn / piclease)

Magerwiesen-Margerite (Leucanthemum vulgaris) blüht meist im 2. Jahr

Die Magerwiesen-Margerite wird bis zu 80 cm groß und blüht weiß-gelb von Mai bis Oktober. Sie ist eine typische Art der Glatthaferwiesen. Die Blätter bilden am Grund eine Rosette. Auf Wiesen kann die Wiesen-Margerite durch Ausläufer sehr dichte Bestände bilden. In der Volksmedizin wird sie zur Wundheilung und gegen Erkältungserkrankungen eingesetzt. Sie dient Schmetterlingen und anderen Insekten als Nektarquelle.

Klatschmohn

Klatsch-Mohn (Papaver rhoeas) blüht im 1. Jahr

Der Klatsch-Mohn ist eine zarte Pflanze mit roten Blüten, die man noch von Wegrändern oder auch als Wildkraut in Getreidefeldern kennen kann. Sie wird 20 cm bis 90 cm groß und blüht von Mai bis Oktober. Die Blüten duften nicht, da kein Nektar, sondern nur Pollen produziert wird. Im Gegensatz zum Schlaf-Mohn enthält der Klatsch-Mohn kein Morphin. Alle Pflanzenteile und der Milchsaft sind jedoch für den Menschen leicht giftig. Klatsch-Mohn wird von vielen Insekten wie Wild- und Honigbienen, Käfern und Schwebfliegen als Futterpflanze genutzt.

Weiße Lichtnelke
(Foto: Manfred Nieveler / piclease)

Weiße Lichtnelke (Silene latifolia subsp. alba) blüht meist im 2. Jahr

Die Weiße Lichtnelke wird bis zu 120 cm groß und blüht von Juni bis September. Die Blüten verströmen einen angenehmen Duft, der hauptsächlich Nachtfalter anzieht, da sich die Blüten der Weißen Lichtnelke erst am Nachmittag öffnen. Daher kommt auch ihr volkstümlicher Name Nachtnelke.

Rainfarn

Rainfarn (Tanacetum vulgare) blüht meist im 2. Jahr

Der Rainfarn ist eine heimische Wildpflanze, die volkstümlich, aufgrund ihrer kleinen gelben Blütenköpfe, auch Gülden Knöpfle genannt wird. Sie wird bis zu 160 cm groß und blüht in den Monaten Juli bis September. Für den Menschen ist sie leicht giftig, bei Insekten wie Wildbienen, Wespen und Schwebfliegen allerdings eine sehr beliebte Futterpflanze.

Wiesen-Bocksbart
(Foto: Gerd Röder / piclease)

Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis) – blüht meist im 2. Jahr

Der Wiesen-Bocksbart verdankt seinen Namen „Bocksbart“ den langen weißen Haaren der Früchte im geschlossenen Blütenstand. Auf Grund seines Fruchtstands wird er im Volksmund auch „Riesen-Pusteblume“ genannt und kann mit dem Löwenzahn verwechselt werden. Der Wiesen-Bocksbart wird 30 cm bis 60 cm groß und blüht in der Zeit von Mai bis Juli. Morgens öffnet er seine Blüten und schließt sie um die Mittagszeit. Die Wurzeln sind essbar und können wie Schwarzwurzeln zubereitet werden. Besonders für Wildbienen, Schmetterlinge und Wollschweber bietet er gute Nahrungsressourcen.

Schwarze Königskerze
(Foto: Jörg Hemmer / piclease)

Schwarze Königskerze (Verbascum nigrum) – blüht meist im 2. Jahr

Die Schwarze Königskerze wird bis zu 120 cm groß und blüht von Juni bis August. Die Blütenblätter können zweifarbig sein: innen rot und außen gelb, die Staubblätter sind purpurfarben. Besonders auffällig sind die gestielten bis zu 40 cm langen unteren Blätter. Die Schwarze Königskerze spielt als Heilpflanze eine Rolle und wird vor allem bei Reizhusten eingesetzt. Weiterhin wirkt sie antiviral, kreislaufanregend und entzündungshemmend. Die Bestäubung erfolgt durch Fliegen und Wildbienen.