G9 Blänken

Grund- oder stauwassergespeiste Geländemulden, die meist nur temporär im Jahr Wasser führen und auf natürliche Weise vorkommen oder künstlich geschaffen werden können

Ziele und Wirkung

  • Ökologische Aufwertung von Extensivgrünland durch Erhöhung der Struktur- und Artenvielfalt
  • Schaffung von wertvollem Lebensraum für viele Wiesen- und Wasservögel (Nahrungs- und Bruthabitat)
  • Bereitstellung von Rasthabitaten für Watvögel
  • Von Pflanzengesellschaften der Flachwasser- und Uferbereiche profitieren insbesondere Insekten und Amphibien
  • Schaffung von Tränk- und Badegelegenheiten für Säugetiere, Vögel und Insekten

Geeignete Standorte

  • Vorwiegend im Grünland, aber auch auf Ackerflächen
  • Großräumige, offene Feuchtgrünlandgebiete
  • Extensiv genutztes Dauergrünland auf Grenzertragsböden; insbesondere dort, wo kleine Mulden und Senken bereits vorhanden sind
  • Staunasse Böden (Pseudogleye) eigenen sich besonders für die Anlage von zeitweise austrocknenden Blänken; dabei sollte die temporäre Wasserführung mindestens bis Mitte April reichen, um Rastvögel zu fördern
  • Ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör-, Gefahren- und Beschattungsquellen (z. B. stark befahrenen Straßen, Sitzwarten für Greifvögel in Form von Hecken, Masten oder anderen Vertikalstrukturen sollte eingehalten werden

Umsetzung/Durchführung

Anlage:

  • Neuanlage im Herbst bis Frühling (außerhalb der Brutsaison und wenn sich keine Rastvögel auf der Fläche befinden)
  • Je nach gewünschter Gesamtgröße empfiehlt sich eine Abtragung des Oberbodens von 15 cm bis 30 cm
  • Ggf. mechanische Verdichtung der darunter liegenden Schicht; alternativ Abdichtung mit wasserstauenden Materialien (Lehm, Ton)
  • Flachausgezogenen Randbereich zwischen Gewässer und Feuchtwiese anlegen
  • Bei Anlage auf Weide sollte Viehtritt nur an einer Stelle möglich sein (Rest ggf. einzäunen)

Pflege:

  • Blänke kann mit der restlichen Fläche mitbewirtschaftet werden. Nur kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger im Bereich der Blänke
  • Jährlich extensiv mähen oder beweiden, um Aufwuchs von z. B. hochwüchsigen Röhrichtbeständen oder Weiden zu vermeiden
  • Erster Mahdzeitpunkt abhängig vom Brutgeschäft der ansässigen Wiesenvögel; frühestens ab Mitte Juli

Achtung: Bei der Neuanlage von Blänken ist vorab zu prüfen, ob rechtliche Verbote, Restriktionen oder Genehmigungspflichten bestehen. Auskunft erteilen die zuständigen Behörden. Falls ein laut § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop entsteht, darf dieses nicht mehr beseitigt werden.

Standzeit:

  • dauerhaft

Tipp: Geeignete Standorte können im Winterhalbjahr bzw. bei hohen Wasserständen oder anhand von Luftbildern lokalisiert werden

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