G7 Bearbeitungsfreie Schonzeiten
Zielartenangepasste Ruhephase während der Vegetationsperiode, in der keine Bearbeitung der landwirtschaftlichen Nutzfläche stattfindet
Ziele und Wirkung
- Schutz verschiedener Zielarten, insbesondere Vogelarten, aber auch Amphibien, Insekten und Kleinsäuger
- Begünstigt Vermehrung von Wiesenkräutern
- Ermöglicht ungestörten Ablauf der Brutphasen von Bodenbrütern
Geeignete Standorte
- Grünland- und Ackerflächen
- Ertragsschwache Standorte, die aufgrund der meist lückigeren Vegetation für viele Brutvögel interessant sind
- Nass- oder Ackerfehlstellen
- Zur Förderung von Bodenbrütern sollte Abstand zu Vertikalstrukturen (Bäume, Hecken etc.) mindestens 50–100 m betragen
- Zur Förderung von Amphibien eignen sich Standorte an Kleingewässern oder Feuchtgrünland
Umsetzung/Durchführung
- Generell Anpassung der Ruhephasen an den Standort und die jeweiligen Zielarten
- Um Wiesenvögeln ein erfolgreiches Brutgeschäft zu ermöglichen, sind Ruhezeiten zwischen 6–10 Wochen ab Anfang April nötig; alternativ Ruhephase für die zweite Brut ab Juni.
- Ziel sollte sein, dass mindestens eine der 1–3 Bruten im Jahr ungestört verlaufen kann
- Eine längere Ruhephase und eine späte erste Mahd begünstigen die Aufzucht von jungen Feldhasen und Rehkitzen
- Eine Ruhezeit im Sommer von Juni–Juli schont Amphibien (z. B. Teichfrosch) und Reptilien (z. B. Zauneidechse)
- Auf Ackerflächen ist Schonzeit von Mitte März bis Mitte Mai sinnvoll, um z. B. Kiebitzgelege zu schützen; besonders geeignet für Schläge mit Feldfrüchten, die erst spät ausgesät werden (z. B. Mais, Hackfrüchte, Ackerbohnen, Linsen, Soja etc.)
Tipp: Die erste Mahd sollte möglichst nach der Jungenaufzucht vorhandener Bodenbrüter stattfinden
Dauer der Brutphasen einiger am Boden (Acker/Grünland) brütender Vogelarten
Kombinierbare Maßnahmen