Maßnahmen

Viele Arten haben sich an die vom Menschen geprägte Kulturlandschaft angepasst und sind daher auf eine bestimmte Form der Bewirtschaftung und Nutzung angewiesen. Aus diesem Grund werden nicht nur Maßnahmen vorgestellt, die der Schaffung „natürlicher“ Habitate dienen wie z. B. die Anlage von Gewässern, Hecken oder Totholzhaufen, sondern auch produktionsintegrierte Maßnahmen, die auf bewirtschafteten Flächen umgesetzt werden können. 

Die gezielte Kombination verschiedener Maßnahmen kann einen Mehrwert für den Lebensraum Agrarlandschaft schaffen, der über den Effekt von Einzelmaßnahmen hinausgeht. So kann die Kombination von produktionsintegrierten großflächigen Naturschutzmaßnahmen wie beispielsweise eine Grünlandextensivierung mit punktuellen oder kleinflächig angelegten Maßnahmen wie Blänken oder Altgrasstreifen eine deutliche Erhöhung der Biodiversität verschiedener Artengruppen erreichen. 

Bei der Maßnahmenauswahl zur Förderung der Leitarten waren folgende Kriterien entscheidend:

Zu den meisten Maßnahmen gibt es Förderprogramme, viele der Ackermaßnahmen sind außerdem als ökologische Vorrangflächen anrechenbar, sofern die Anforderungen des Greenings eingehalten werden. Sachdienliche Hinweise zur Förderung von Maßnahmen, in den einzelnen Bundesländern, bietet die Internetseite der Deutschen Vernetzungsstelle ländliche Räume (DVS). In Nordrhein-Westfalen gibt das LANUV vielfältige Informationen, zur Förderung von Maßnahmen wie z.B. durch den Vertragsnaturschutz, auf ihrer Seite. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind die aktuellen Hinweise zu den Direktzahlungen und Greening Anforderungen nachzulesen.

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