A3b Artenreiche Ackersäume und Pufferstreifen
Streifenförmige Säume an Ackerflächen oder Grünland entlang von Wegen, Schlagrändern, Hecken oder Gewässern, die artenreich und möglichst ausdauernd sind
Ziele und Wirkung
- Schaffung eines wertvollen blühenden Lebensraums (Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Überwinterungsort)
- Erhöhung der Strukturvielfalt und Vernetzung verschiedener Lebensräume
- Schutz von benachbarten Oberflächengewässern vor Einträgen durch Pflanzenschutzmittel oder Dünger
Geeignete Standorte
- Zwischen Äckern oder Wiesen/Weiden und Feldwegen oder entlang von Gewässern
- Zwischen Schlaggrenzen
- Wenig befahrene, ruhige Schlagränder, die direkte Nähe zu Straßen sollte gemieden werden
- Insbesondere auf mageren Böden sinnvoll, aber auch für reiche und mittlere Böden geeignet
- Vernetzung von bestehenden natürlichen Lebensräumen mittels der Säume
- Möglichst keine großflächige Beschattung (z. B. durch südseitigen Wald, Hecken)
Umsetzung/ Durchführung
Anlage:
- Breite der Streifen: mindestens eine Arbeitsbreite von 3 m, besser 15 m
- Auf (mageren) Flächen mit vorhandenen schützenswerten Ackerwildkräutern sollte auf die Neuanlage eines Saumes mittels Einsaat verzichtet werden
- Bei mittleren bis reichen Böden ist Selbstbegrünung wegen der häufig auftretenden dominanten Beikräuter ungeeignet; stattdessen Einsaat mit Wildpflanzenmischung aus Regiosaatgut (siehe A2)
- Bodenbearbeitung sowie Einsaat wie bei A2
- Aussaat zwischen Ende August und Mitte September
- Aufwertung bestehender Säume durch Schlitzsaat möglich
Pflege:
- Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger
- Schnellwüchsige unerwünschte Pflanzenarten können durch (mehrfachen) Schröpfschnitt vor der Samenreife bekämpft werden (Schnitthöhe möglichst 10–15 cm, um Keimlinge eingesäter Wildpflanzen zu schonen)
- Angepasste Trieb-Beweidung, z. B. mit Ziegen oder Schafen, oder Mahd:
- magere Standorte: einmal jährlich
- fruchtbare Standorte: zweimal jährlich
- Pflegetermin ist abhängig von den Zielarten und dem Nährstoffgehalt der Fläche:
- Zur Steigerung der Pflanzenvielfalt entweder im frühen Frühjahr mähen (nährstoffreiche Flächen) oder im Herbst nach der Samenreife (nährstoffärmere Flächen)
- Bearbeitungsruhe möglichst zwischen 01.03. und 15.07., um viele Tierarten zu schützen
- In Gewässernähe Mahd erst ab Mitte Oktober zum Schutz von Amphibien und Reptilien
- Vor allem auf nährstoffreichen Standorten Mahdgut abräumen, nur bei anstehender trockener Witterung Biomasse als Verdunstungsschutz (zunächst) liegen lassen
- Mahd sollte alternierend auf Teilflächen erfolgen; ein Hochschnitt (> 10 cm) schützt Amphibien und Reptilien
- Der Saum soll über Winter Deckung bieten, daher kein Schnitt mehr im späten Herbst
Standzeit:
- Anlagedauer ist zeitlich unbegrenzt, mehrjährige Umsetzung wünschenswert
Bezug zur Agrarförderung: GLÖZ 4 „Pufferstreifen“, GLÖZ 8 „Nicht-produktive Flächen“ und ÖR 1 a+b „Aufstockung nicht-produktives Ackerland / Blühflächen und -streifen“ unter Einhaltung der jeweiligen Vorgaben.
Kombinierbare Maßnahmen