A2 Einsaatbrachen als Blühflächen, -streifen
Temporär brachliegende Ackerflächen, die mit einer Saatgutmischung eingesät werden, um die Etablierung unerwünschter Beikräuter zu verhindern (≙ Buntbrachen, Blühbrachen, Blühflächen)
Ziele und Wirkung
- Schaffung eines blühenden Lebensraums (je nach Mischung, Saatdichte und Standzeit Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Überwinterungsort)
- Erhöhung der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft durch Förderung von Insekten (z. B. Bestäubern) und Vogelarten der offenen Feldflur
- Erhöhung der Strukturvielfalt und Vernetzung verschiedener Lebensräume
Geeignete Standorte
- Auf Flächen mit guten Böden und hohem Beikrautdruck (z. B. Weißer Gänsefuß, Acker-Kratzdistel), wo eine Selbstbegrünung ungeeignet ist
- Auch auf mageren oder Grenzertragsflächen und Flächen mit mäßigem Beikrautdruck, jedoch ohne Vorkommen von seltenen Ackerwildkräutern
- Abhängig von der Zielart:
- Häufig begangene Wege sind ungeeignet für ruhebedürftige Arten wie bodenbrütende Vögel
- Sonnenexponierte Lagen fördern bei nicht zu dichtem Bestand wärmeliebende Arten wie z. B. Insekten, Rebhuhn und Feldhase
- In der Nähe zu Hecken profitieren Arten, die ihre Nester in oder unter Gebüschen anlegen, z. B. Neuntöter, Goldammer
- Möglichst keine großflächige Beschattung (z. B. durch südseitigen Wald)
Umsetzung/ Durchführung
Anlage:
- Die Saatgutmischungen sollten je nach Witterung, Bodeneigenschaften, aber auch nach Zielarten ausgewählt werden, z. B. für Niederwild, Heuschrecken oder Bestäuber
- Breite der Streifen: je breiter, desto besser (mindestens zwei Arbeitsbreiten; 6 m)
- Kein Einsatz von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln
- Bei massenhaftem Auftreten von Problemunkräutern: sorgfältige mechanische Beikrautbekämpfung vor der Einsaat und erhöhte Saatdichte
- Gründliche Bodenbearbeitung wie zur Getreideeinsaat (Aussaat im feinkrümeligen, rückverfestigten Saatbeet, nach dem Säen anwalzen)
- Weitere Tipps zum Saatgut und zur richtigen Einsaat
Pflege:
- Ein Schröpfschnitt (ca. 20 cm Höhe) ab Mai/Juni unterdrückt bei Bedarf dominante schnellwüchsige Beikräuter (z. B. Weißer Gänsefuß, Acker-Kratzdistel)
- Bei mehrjährigen Blühbrachen möglichst zwischen April und Ende Juni keine Bearbeitung zum Schutz von vielen Tierarten
- Kein Einsatz von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln
Standzeit:
- Möglichst lange Standzeit (3–5 Jahre mit Wildpflanzen oder 1–2 Jahre mit Kulturpflanzen); umso älter eine Brache, desto strukturreicher wird sie, auch wenn der Blütenreichtum geringer wird.
Tipp: Als Folgekultur wird Wintergetreide empfohlen.
Bezug zur Agrarförderung:
GLÖZ 4 „Pufferstreifen“, GLÖZ 6 „Mindestbodenbedeckung“, GLÖZ 8 „Nicht-produktive Flächen“ und ÖR 1 a+b „Aufstockung nicht-produktives Ackerland / Blühflächen und -streifen“ unter Einhaltung der jeweiligen Vorgaben. Bei Anrechnung der Brache als Stilllegungsfläche (GLÖZ 8 oder ÖR 1a+b) ist eine Pflege nur alle 2 Jahre erforderlich.
Klimawirkung: Eine gezielte Begrünung und die damit einhergehende Bodenruhe fördert sowohl den Aufbau von Humus als auch die Speicherung von Kohlenstoff im Boden. Zudem handelt es sich bei Blühflächen und -streifen um extensivierte Bereiche, auf denen kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln stattfindet und somit THG-Emissionen eingespart werden.