L3 Hecken, Ufer- und Feldgehölze

Lineare oder kleinflächige Strukturelemente von unterschiedlicher Form und Größe

Ziele und Wirkung

  • Schaffung von Nahrungs-, Nist-, Versteck- und Überwinterungsmöglichkeiten sowie Sing- und Ansitzwarten
  • Wind-, Erosions- und Lärmschutz
  • Filterung von Staub
  • Bereicherung des Landschaftsbildes
  • Vernetzung von Lebensräumen

Geeignete Standorte

  • Max. 300 m von anderen Gehölz-Strukturelementen (Wälder/Gehölzinseln/Baumgruppen) entfernt (Vernetzung)
  • Ungünstig geschnittene Flächen eignen sich für die Anlage von Feldgehölzinseln
  • Möglichst entlang der Bearbeitungsrichtung von Acker und Grünland
  • Eine Nord-Süd Ausrichtung entlang von Wegen/Gräben/Bächen eignet sich, um die Beschattung zu minimieren
  • Ungeeignet sind ausgedehntes Feucht-/Magergrünland, Äcker mit seltenen Wildkrautarten sowie gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmäler und –schutzgebiete
  • Ungeeignet sind offene Kulturlandschaften, in denen seltene Arten (z. B. Kiebitz oder Feldlerche) brüten, die Vertikalstrukturen meiden
  • Im Umkreis von 0,5 km um Reisergewinnungsgärten/ Baumschulen/ Kernobstplantagen auf Dornsträucher und Kernobstbäume verzichten (Feuerbrandgefahr)

Umsetzung/ Durchführung

Anlage:

  • Feldgehölze sollten aus naturschutzfachlicher Sicht 1.500–3.000 m² groß sein
  • Standortgerechte heimische Arten und regionale Sorten verwenden
  • Geeignete Baumarten: z. B. Wildapfel, Ahorn, Weide
  • Geeignete Straucharten: z. B. Hasel, Schlehe, Hartriegel
  • Hecken mind. 3,5 m breit + beidseitig 2,0 m breiter Saum
  • Höhere Bäume im Inneren (max. 10 % der Fläche), Sträucher im Randbereich der Hecken pflanzen. Die Saumzone kann der natürlichen Entwicklung überlassen werden
  • Der Heckentyp (Pflanzenarten, Form) sollte zum Landschaftsraum passen (ggf. kulturhistorische Luftbilder nutzen)
  • Junge Pflanzen mit Zaun oder Manschette vor Wildverbiss schützen

Pflege:

  • Schnittarbeiten dürfen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar (BNatSchG §39) durchgeführt werden – ein schonender Formschnitt ist auch von März bis September möglich
  • Pflegeschnitt der Hecken jährlich bei 30–50 % des Bestands – dabei Solitärsträucher und Totholz bewahren
  • Alle 5–10 Jahre einzelne Bäume auf den Stock setzen
  • Alle 10–25 Jahre max. 1/3 der Hecke zum gleichen Zeitpunkt auf den Stock setzten
  • Schnittmaterial zeitig abtransportieren
  • Saumzone alle 1–3 Jahre abschnittsweise mähen/ mulchen

Achtung:

Beseitigungsverbot für bestimmte Gehölzstrukturen beachten (GAPKondV): Hecken und Knicks ab 10 m Länge, Baumreihen ab fünf Bäumen und 50 m Länge (nicht landw. genutzt), Feldgehölze von 50–2.000 m² Größe. Pflegemaßnahmen sollten mit zuständiger Behörde abgestimmt werden.

Standzeit:

  • Unbegrenzt – bei Pachtflächen Zustimmung des Eigentümers einholen

Varianten:

  • Niederhecken: < 2 m hoch, linear verlaufend, meist einreihig mit Sträuchern
  • Hochhecken: > 5 m hoch, linear verlaufend, 3–5 reihig mit Sträuchern, Bäumen, Pioniergehölzen
  • Feldgehölzinseln: flächige Strukturen aus einer mittig liegenden Kernzone mit Bäumen (z. B. Hainbuchen, Feldahorn, Vogelkirschen), einer darum liegenden Mantelzone mit Sträuchern und einem 2–3 m breiten Saum

Klimawirkung: Hecken wirken sich positiv auf das Kleinklima sowie den Wasserhaushalt (z. B. Windverhältnis, Feuchte, Transpiration, CO2-Haushalt, Wurzelkonkurrenz, Beschattungswirkung und Erosionsschutz) in der Agrarlandschaft aus.

Tipp: Hecken können zu Ertragssteigerungen von 10-20 % führen und die geringfügigen Mindererträge in der direkten Nähe zur Hecke ausgleichen.

Bezug zur Agrarförderung: GLÖZ 8 „nicht produktive Flächen“ (siehe L1)

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