L3 Hecken, Ufer- und Feldgehölze
Lineare oder kleinflächige Strukturelemente von unterschiedlicher Form und Größe
Ziele und Wirkung
- Schaffung von Nahrungs-, Nist-, Versteck- und Überwinterungsmöglichkeiten sowie Sing- und Ansitzwarten
- Wind-, Erosions- und Lärmschutz
- Filterung von Staub
- Bereicherung des Landschaftsbildes
- Vernetzung von Lebensräumen
Geeignete Standorte
- Max. 300 m von anderen Gehölz-Strukturelementen (Wälder/Gehölzinseln/Baumgruppen) entfernt (Vernetzung)
- Ungünstig geschnittene Flächen eignen sich für die Anlage von Feldgehölzinseln
- Möglichst entlang der Bearbeitungsrichtung von Acker und Grünland
- Eine Nord-Süd Ausrichtung entlang von Wegen/Gräben/Bächen eignet sich, um die Beschattung zu minimieren
- Ungeeignet sind ausgedehntes Feucht-/Magergrünland, Äcker mit seltenen Wildkrautarten sowie gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmäler und –schutzgebiete
- Ungeeignet sind offene Kulturlandschaften, in denen seltene Arten (z. B. Kiebitz oder Feldlerche) brüten, die Vertikalstrukturen meiden
- Im Umkreis von 0,5 km um Reisergewinnungsgärten/ Baumschulen/ Kernobstplantagen auf Dornsträucher und Kernobstbäume verzichten (Feuerbrandgefahr)

Umsetzung/ Durchführung
Anlage:
- Feldgehölze sollten aus naturschutzfachlicher Sicht 1.500–3.000 m² groß sein
- Standortgerechte heimische Arten und regionale Sorten verwenden
- Geeignete Baumarten: z. B. Wildapfel, Ahorn, Weide
- Geeignete Straucharten: z. B. Hasel, Schlehe, Hartriegel
- Hecken mind. 3,5 m breit + beidseitig 2,0 m breiter Saum
- Höhere Bäume im Inneren (max. 10 % der Fläche), Sträucher im Randbereich der Hecken pflanzen. Die Saumzone kann der natürlichen Entwicklung überlassen werden
- Der Heckentyp (Pflanzenarten, Form) sollte zum Landschaftsraum passen (ggf. kulturhistorische Luftbilder nutzen)
- Junge Pflanzen mit Zaun oder Manschette vor Wildverbiss schützen
Pflege:
- Schnittarbeiten dürfen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar (BNatSchG §39) durchgeführt werden – ein schonender Formschnitt ist auch von März bis September möglich
- Pflegeschnitt der Hecken jährlich bei 30–50 % des Bestands – dabei Solitärsträucher und Totholz bewahren
- Alle 5–10 Jahre einzelne Bäume auf den Stock setzen
- Alle 10–25 Jahre max. 1/3 der Hecke zum gleichen Zeitpunkt auf den Stock setzten
- Schnittmaterial zeitig abtransportieren
- Saumzone alle 1–3 Jahre abschnittsweise mähen/ mulchen
Achtung:
Beseitigungsverbot für bestimmte Gehölzstrukturen beachten (GAPKondV): Hecken und Knicks ab 10 m Länge, Baumreihen ab fünf Bäumen und 50 m Länge (nicht landw. genutzt), Feldgehölze von 50–2.000 m² Größe. Pflegemaßnahmen sollten mit zuständiger Behörde abgestimmt werden.
Standzeit:
- Unbegrenzt – bei Pachtflächen Zustimmung des Eigentümers einholen
Varianten:
- Niederhecken: < 2 m hoch, linear verlaufend, meist einreihig mit Sträuchern
- Hochhecken: > 5 m hoch, linear verlaufend, 3–5 reihig mit Sträuchern, Bäumen, Pioniergehölzen
- Feldgehölzinseln: flächige Strukturen aus einer mittig liegenden Kernzone mit Bäumen (z. B. Hainbuchen, Feldahorn, Vogelkirschen), einer darum liegenden Mantelzone mit Sträuchern und einem 2–3 m breiten Saum
Klimawirkung: Hecken wirken sich positiv auf das Kleinklima sowie den Wasserhaushalt (z. B. Windverhältnis, Feuchte, Transpiration, CO2-Haushalt, Wurzelkonkurrenz, Beschattungswirkung und Erosionsschutz) in der Agrarlandschaft aus.
Tipp: Hecken können zu Ertragssteigerungen von 10-20 % führen und die geringfügigen Mindererträge in der direkten Nähe zur Hecke ausgleichen.
Bezug zur Agrarförderung: GLÖZ 8 „nicht produktive Flächen“ (siehe L1)