G3 Uferrand- und Pufferstreifen im Grünland

Streifen am Rand von Grünlandbeständen, auf denen keine Pflanzenschutz- und Düngemittel angewendet werden

Ziele und Wirkung

  • Schutz der angrenzenden Strukturen vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Uferrandstreifen: Förderung von ufertypischen Pflanzengesellschaften und gewässergebundenen Tierarten
  • Schaffung von Lebensraum und Deckung für zahlreiche weitere Arten
  • Vernetzung von Biotopen und Schaffung von Wanderkorridoren für Amphibien, Reptilien und Insekten
  • Verminderung von Erosion

Geeignete Standorte

  • Entlang von Gewässern („Uferrandstreifen“); zur Förderung von Amphibien sollte die Vegetation strukturreich, aber nicht zu dicht sein
  • Entlang von Hecken, Waldrändern, Feldgehölzen und ähnlichen Strukturen („Pufferstreifen“)

Umsetzung/Durchführung

Anlage:

  • Selbstbegrünung oder Einsaat mit mehrjähriger regionaler Wildpflanzenmischung
  • Mindestbreite der Streifen von 3 m für ökologische Wirksamkeit empfehlenswert

Pflege:

  • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger auf den Streifen; besonders auf Vermeidung von Abdrift achten
  • Regelmäßige Pflege (Mahd und Gehölzbefreiung) der Uferzone gegen Schilf- und Weidenausbreitung in den Uferrandstreifen hinein notwendig; allerdings nur einseitig pro Jahr durchführen (ggf. Absprache mit angrenzenden Bewirtschaftern)
  • Teilflächenmahd: Bei der Mahd 5–20 % der Fläche stehenlassen, um Rückzugsraum zu sichern
  • Zum Schutz von Amphibien sollte möglichst eine frühe Mahd (Teilflächenmahd) von Ende Mai bis Mitte Juni stattfinden; alternativ ab Anfang August
  • Bei einer Mahd zwischen Juli und September empfiehlt sich ein Hochschnitt (Mindesthöhe 12 cm) zur Schonung der Jungtiere von Amphibien
  • Extensive Beweidung ganzjährig möglich; bei hoher Besatzdichte sollten Teilflächen abwechselnd ausgezäunt werden, um großflächige Trittschäden zu vermeiden

Standzeit:

  • Möglichst dauerhaft

Bezug zur Agrarförderung: GLÖZ 4 „Pufferstreifen“ unter Einhaltung der jeweiligen Vorgaben.

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