G3 Uferrand- und Pufferstreifen im Grünland
Streifen am Rand von Grünlandbeständen, auf denen keine Pflanzenschutz- und Düngemittel angewendet werden
Ziele und Wirkung
- Schutz der angrenzenden Strukturen vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
- Uferrandstreifen: Förderung von ufertypischen Pflanzengesellschaften und gewässergebundenen Tierarten
- Schaffung von Lebensraum und Deckung für zahlreiche weitere Arten
- Vernetzung von Biotopen und Schaffung von Wanderkorridoren für Amphibien, Reptilien und Insekten
- Verminderung von Erosion
Geeignete Standorte
- Entlang von Gewässern („Uferrandstreifen“); zur Förderung von Amphibien sollte die Vegetation strukturreich, aber nicht zu dicht sein
- Entlang von Hecken, Waldrändern, Feldgehölzen und ähnlichen Strukturen („Pufferstreifen“)

Umsetzung/Durchführung
Anlage:
- Selbstbegrünung oder Einsaat mit mehrjähriger regionaler Wildpflanzenmischung
- Mindestbreite der Streifen von 3 m für ökologische Wirksamkeit empfehlenswert
Pflege:
- Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger auf den Streifen; besonders auf Vermeidung von Abdrift achten
- Regelmäßige Pflege (Mahd und Gehölzbefreiung) der Uferzone gegen Schilf- und Weidenausbreitung in den Uferrandstreifen hinein notwendig; allerdings nur einseitig pro Jahr durchführen (ggf. Absprache mit angrenzenden Bewirtschaftern)
- Teilflächenmahd: Bei der Mahd 5–20 % der Fläche stehenlassen, um Rückzugsraum zu sichern
- Zum Schutz von Amphibien sollte möglichst eine frühe Mahd (Teilflächenmahd) von Ende Mai bis Mitte Juni stattfinden; alternativ ab Anfang August
- Bei einer Mahd zwischen Juli und September empfiehlt sich ein Hochschnitt (Mindesthöhe 12 cm) zur Schonung der Jungtiere von Amphibien
- Extensive Beweidung ganzjährig möglich; bei hoher Besatzdichte sollten Teilflächen abwechselnd ausgezäunt werden, um großflächige Trittschäden zu vermeiden
Standzeit:
- Möglichst dauerhaft
Bezug zur Agrarförderung: GLÖZ 4 „Pufferstreifen“ unter Einhaltung der jeweiligen Vorgaben.
Kombinierbare Maßnahmen