A7 Stoppelbrachen
Ackerflächen, auf denen die Getreidestoppeln nicht direkt nach der Ernte umgebrochen, sondern möglichst lange als Stoppelbrache stehen gelassen werden
Ziele und Wirkung
- Förderung von Ackerwildkräutern und Bereitstellung von Nahrung (Ausfallsamen und Keimlinge der Kulturart und von Ackerwildkräutern)
- Rückzugsraum für Offenlandarten wie Feldvögel, durchziehende und überwinternde Vogelarten, Hamster und Feldhase
- Ein Umbruch erst ausgangs des Winters (März) bietet vielen Arten Überwinterungsmöglichkeiten
- Amphibien profitieren während ihrer Wanderung in den Sommermonaten von dem Verzicht auf Bodenumbruch
Geeignete Standorte
- Flächen, auf denen die Folgefrucht erst im kommenden Frühjahr angebaut wird (z. B. Mais, Zuckerrübe, Sommergetreide)
- Magere Standorte, z. B. auf Kuppen oder Hängen
- Je nach Zielarten Standorte in der Nähe von Gewässern, Gehölzstrukturen oder Hecken
- Standorte mit Vorkommen von ertragsreduzierenden Beikräutern sind weniger gut geeignet

Umsetzung/ Durchführung
Anlage:
- Die mindestens 20 cm hohen Stoppeln bleiben nach der Ernte mindestens bis Mitte August, im Idealfall bis ins Folgefrühjahr stehen
- Stoppelbrachen sollten mindesten 6 m breit und 0,5 ha groß sein, aber auch kleinflächige Stoppelbrachen in Streifenform entlang des Ackerrandes erzielen schon positive Wirkungen
Pflege:
- Keine besonderen Pflegemaßnahmen notwendig
- Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- Die Flächen können von Jahr zu Jahr rotieren
Standzeit:
- Abhängig von der Folgefrucht und den Zielarten, jedoch möglichst bis Ende Februar
Varianten:
- Unterschiedliche Standzeiten je nach Ziel:
- Förderung von Ackerwildkräutern: bis mindestens Mitte August, um Samenreife zu ermöglichen
- Förderung von Amphibien angrenzender Gewässer: bis Oktober
- Förderung von Wintergästen und Kleinsäugern: über Winter bis mindestens Ende Februar, um Nahrungs- und Rückzugräume bereitzustellen
Tipp: Es kann keine Zwischenfrucht angebaut werden
Bezug zur Agrarförderung: GLÖZ 6 „Mindestbodenbedeckung“, wenn die Stoppel überjährig bis zum 15.01. stehen bleiben und unter Einhaltung der jeweiligen Vorgaben.
Klimawirkung: Mit den Stoppeln verbleibt Biomasse auf dem Acker. Diese zurückbleibenden organischen Substanzen fördern die Humusbildung: Die in den Pflanzenresten gebundenen Kohlenstoffverbindungen werden in Humus eingebaut, wodurch Kohlenstoff im Boden gespeichert wird. Ebenso schützen die Stoppeln vor Erosion und dem damit verbundenen Verlust von Humus.