A7 Stoppelbrachen

Ackerflächen, auf denen die Getreidestoppeln nicht direkt nach der Ernte umgebrochen, sondern möglichst lange als Stoppelbrache stehen gelassen werden

Ziele und Wirkung

  • Förderung von Ackerwildkräutern und Bereitstellung von Nahrung (Ausfallsamen und Keimlinge der Kulturart und von Ackerwildkräutern)
  • Rückzugsraum für Offenlandarten wie Feldvögel, durchziehende und überwinternde Vogelarten, Hamster und Feldhase
  • Ein Umbruch erst ausgangs des Winters (März) bietet vielen Arten Überwinterungsmöglichkeiten
  • Amphibien profitieren während ihrer Wanderung in den Sommermonaten von dem Verzicht auf Bodenumbruch

Geeignete Standorte

  • Flächen, auf denen die Folgefrucht erst im kommenden Frühjahr angebaut wird (z. B. Mais, Zuckerrübe, Sommergetreide)
  • Magere Standorte, z. B. auf Kuppen oder Hängen
  • Je nach Zielarten Standorte in der Nähe von Gewässern, Gehölzstrukturen oder Hecken
  • Standorte mit Vorkommen von ertragsreduzierenden Beikräutern sind weniger gut geeignet

Umsetzung/ Durchführung

Anlage:

  • Die mindestens 20 cm hohen Stoppeln bleiben nach der Ernte mindestens bis Mitte August, im Idealfall bis ins Folgefrühjahr stehen
  • Stoppelbrachen sollten mindesten 6 m breit und 0,5 ha groß sein, aber auch kleinflächige Stoppelbrachen in Streifenform entlang des Ackerrandes erzielen schon positive Wirkungen

Pflege:

  • Keine besonderen Pflegemaßnahmen notwendig
  • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
  • Die Flächen können von Jahr zu Jahr rotieren

Standzeit:

  • Abhängig von der Folgefrucht und den Zielarten, jedoch möglichst bis Ende Februar

Varianten:

  • Unterschiedliche Standzeiten je nach Ziel:
    • Förderung von Ackerwildkräutern: bis mindestens Mitte August, um Samenreife zu ermöglichen
    • Förderung von Amphibien angrenzender Gewässer: bis Oktober
    • Förderung von Wintergästen und Kleinsäugern: über Winter bis mindestens Ende Februar, um Nahrungs- und Rückzugräume bereitzustellen

Tipp: Es kann keine Zwischenfrucht angebaut werden

Bezug zur Agrarförderung: GLÖZ 6 „Mindestbodenbedeckung“, wenn die Stoppel überjährig bis zum 15.01. stehen bleiben und unter Einhaltung der jeweiligen Vorgaben.

Klimawirkung: Mit den Stoppeln verbleibt Biomasse auf dem Acker. Diese zurückbleibenden organischen Substanzen fördern die Humusbildung: Die in den Pflanzenresten gebundenen Kohlenstoffverbindungen werden in Humus eingebaut, wodurch Kohlenstoff im Boden gespeichert wird. Ebenso schützen die Stoppeln vor Erosion und dem damit verbundenen Verlust von Humus.

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