G4 Altgrasstreifen/überjährige Streifen

Jährlich wechselnde Teilbereiche (5–10 %) einer Grünlandfläche, die ein Jahr lang nicht gemäht werden und auch über Winter stehenbleiben

Ziele und Wirkung

  • Abmilderung der negativen Mahd-Effekte
  • Begünstigung der Reproduktion von Kräuterarten
  • Bereitstellung von Nahrungsressourcen für z. B. Insekten
  • Sicherung von wertvollen Lebensräumen für viele Tierarten
  • Schaffung von Schutz-, Deckungs- und Rückzugsräumen – auch im Winter

Geeignete Standorte

  • Insbesondere innerhalb von großen Schlägen, isolierten oder intensiv genutzten Flächen oder in ausgeräumten Landschaften mit wenig mehrjährigen krautigen Zwischenstrukturen
  • Entlang von Schlagrändern an z. B. Gräben, Zäunen oder Böschungen
  • Extensiv genutzte Flächen oder mäßig wüchsige Wiesen
  • Für Offenlandarten sollte der Streifen nicht an gehölzdominierten Schlagrändern angelegt werden
  • Standorte mit Vorkommen von Problemarten (z. B. Acker-Kratzdistel, Riesen-Bärenklau, Jakobs-Kreuzkraut) sind eher ungeeignet

Umsetzung/Durchführung

Anlage:

  • Je nach Zielart und Standortbedingungen Anlage an Rändern oder innerhalb der Fläche
  • 5–10 % der Fläche als Streifen ungemäht stehenlassen (ein oder mehrere Streifen); auf Weiden können Teilbereiche eingezäunt werden
  • Streifen sollten 3–12 m breit und 35–50 m lang sein
  • Wirksamkeit wird durch mehrere Streifen und sinnvolle Verteilung der Streifen auf der Fläche erhöht (der Abstand zwischen den einzelnen Streifen sollte unter 30 m liegen, um Kleintieren Streifenwechsel zu ermöglichen)
  • Eine jährliche Seitwärts-Verschiebung der Streifen wird empfohlen, um eine Verbuschung zu verhindern
  • Frühestens nach 3–4 Jahren sollte auf der gleichen Stelle wieder ein Altgrasstreifen angelegt werden
  • Vor der Entfernung eines Altgrasstreifens sollte bereits ein neuer Streifen angelegt worden sein

Pflege:

  • Jährliches Mähen/Mulchen ist erforderlich, um die Grünlandvegetation zu erhalten und Verbuschung zu verhindern sowie nicht gegen die Auflagen der Mindestbewirtschaftung zu verstoßen
  • Mahdzeitpunkt frühestens ab Mitte Juni bzw. Mitte Juli in Abhängigkeit vom Brutgeschäft der Wiesenvögel
  • Bei Vorkommen von Problempflanzen sollte die Mahd oder der Schröpfschnitt vor deren Samenbildung erfolgen
  • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger

Achtung: Altgrasstreifen sollten jährlich gemäht werden, um nicht gegen Auflagen der Mindestbewirtschaftung von Dauergrünland zu verstoßen. Andernfalls kann eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Landwirtschafts-/Naturschutzbehörde beantragt werden.

Standzeit:

  • 1 Jahr an derselben Stelle; anschließend Verlagerung sinnvoll

Bezug zur Agrarförderung: ÖR 1d „Altgrasstreifen oder -flächen in DGL“ unter Einhaltung der jeweiligen Vorgaben. Bei Anrechnung des Altgrasstreifens als ÖR 1d ist eine Pflege nur alle 2 Jahre erforderlich.

Klimawirkung: Der Verzicht von Stickstoffdünung auf den Altgrasstreifen führt zu reduzierten THG-Emissionen. Wie groß diese Reduktion ist, hängt von der Nutzungsintensität vor der einjährigen Stilllegung ab. Bei einer intensiven Vornutzung fallen die Minderungswerte höher aus. Allerdings kann das Stehenlassen von Altgrasstreifen auch zu einer Intensivierung der restlichen Grünlandfläche führen, was mit erhöhter Düngung und somit negativen Effekten für den Klimaschutz verbunden wäre (Rebound-Effekt).

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