G7 Bearbeitungsfreie Schonzeiten

Zielartenangepasste Ruhephase während der Vegetationsperiode, in der keine Bearbeitung der landwirtschaftlichen Nutzfläche stattfindet

Ziele und Wirkung

  • Schutz verschiedener Zielarten, insbesondere Vogelarten, aber auch Amphibien, Insekten und Kleinsäuger
  • Begünstigt Vermehrung von Wiesenkräutern
  • Ermöglicht ungestörten Ablauf der Brutphasen von Bodenbrütern

Geeignete Standorte

  • Grünland- und Ackerflächen
  • Ertragsschwache Standorte, die aufgrund der meist lückigeren Vegetation für viele Brutvögel interessant sind
  • Nass- oder Ackerfehlstellen
  • Zur Förderung von Bodenbrütern sollte Abstand zu Vertikalstrukturen (Bäume, Hecken etc.) mindestens 50–100 m betragen
  • Zur Förderung von Amphibien eignen sich Standorte an Kleingewässern oder Feuchtgrünland

Umsetzung/Durchführung

  • Generell Anpassung der Ruhephasen an den Standort und die jeweiligen Zielarten
  • Um Wiesenvögeln ein erfolgreiches Brutgeschäft zu ermöglichen, sind Ruhezeiten zwischen 6–10 Wochen ab Anfang April nötig; alternativ Ruhephase für die zweite Brut ab Juni.
  • Ziel sollte sein, dass mindestens eine der 1–3 Bruten im Jahr ungestört verlaufen kann
  • Eine längere Ruhephase und eine späte erste Mahd begünstigen die Aufzucht von jungen Feldhasen und Rehkitzen
  • Eine Ruhezeit im Sommer von Juni–Juli schont Amphibien (z. B. Teichfrosch) und Reptilien (z. B. Zauneidechse)
  • Auf Ackerflächen ist Schonzeit von Mitte März bis Mitte Mai sinnvoll, um z. B. Kiebitzgelege zu schützen; besonders geeignet für Schläge mit Feldfrüchten, die erst spät ausgesät werden (z. B. Mais, Hackfrüchte, Ackerbohnen, Linsen, Soja etc.)

Tipp: Die erste Mahd sollte möglichst nach der Jungenaufzucht vorhandener Bodenbrüter stattfinden

Dauer der Brutphasen einiger am Boden (Acker/Grünland) brütender Vogelarten

Quelle: Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, 2019; verändert und erweitert nach Dziewiaty & Bernardy, 2007

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