A2 Einsaatbrachen als Blühflächen, -streifen

Temporär brachliegende Ackerflächen, die mit einer Saatgutmischung eingesät werden, um die Etablierung unerwünschter Beikräuter zu verhindern (≙ Buntbrachen, Blühbrachen, Blühflächen)

Ziele und Wirkung

  • Schaffung eines blühenden Lebensraums (je nach Mischung, Saatdichte und Standzeit Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Überwinterungsort)
  • Erhöhung der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft durch Förderung von Insekten (z. B. Bestäubern) und Vogelarten der offenen Feldflur
  • Erhöhung der Strukturvielfalt und Vernetzung verschiedener Lebensräume

Geeignete Standorte

  • Auf Flächen mit guten Böden und hohem Beikrautdruck (z. B. Weißer Gänsefuß, Acker-Kratzdistel), wo eine Selbstbegrünung ungeeignet ist
  • Auch auf mageren oder Grenzertragsflächen und Flächen mit mäßigem Beikrautdruck, jedoch ohne Vorkommen von seltenen Ackerwildkräutern
  • Abhängig von der Zielart:
    • Häufig begangene Wege sind ungeeignet für ruhebedürftige Arten wie bodenbrütende Vögel
    • Sonnenexponierte Lagen fördern bei nicht zu dichtem Bestand wärmeliebende Arten wie z. B. Insekten, Rebhuhn und Feldhase
    • In der Nähe zu Hecken profitieren Arten, die ihre Nester in oder unter Gebüschen anlegen, z. B. Neuntöter, Goldammer
  • Möglichst keine großflächige Beschattung (z. B. durch südseitigen Wald)

Umsetzung/ Durchführung

Anlage:

  • Die Saatgutmischungen sollten je nach Witterung, Bodeneigenschaften, aber auch nach Zielarten ausgewählt werden, z. B. für Niederwild, Heuschrecken oder Bestäuber
  • Breite der Streifen: je breiter, desto besser (mindestens zwei Arbeitsbreiten; 6 m)
  • Kein Einsatz von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln
  • Bei massenhaftem Auftreten von Problemunkräutern: sorgfältige mechanische Beikrautbekämpfung vor der Einsaat und erhöhte Saatdichte
  • Gründliche Bodenbearbeitung wie zur Getreideeinsaat (Aussaat im feinkrümeligen, rückverfestigten Saatbeet, nach dem Säen anwalzen)
  • Weitere Tipps zum Saatgut und zur richtigen Einsaat

Pflege:

  • Ein Schröpfschnitt (ca. 20 cm Höhe) ab Mai/Juni unterdrückt bei Bedarf dominante schnellwüchsige Beikräuter (z. B. Weißer Gänsefuß, Acker-Kratzdistel)
  • Bei mehrjährigen Blühbrachen möglichst zwischen April und Ende Juni keine Bearbeitung zum Schutz von vielen Tierarten
  • Kein Einsatz von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln

Standzeit:

  • Möglichst lange Standzeit (3–5 Jahre mit Wildpflanzen oder 1–2 Jahre mit Kulturpflanzen); umso älter eine Brache, desto strukturreicher wird sie, auch wenn der Blütenreichtum geringer wird.

Tipp: Als Folgekultur wird Wintergetreide empfohlen.

Bezug zur Agrarförderung:
GLÖZ 4 „Pufferstreifen“, GLÖZ 6 „Mindestbodenbedeckung“, GLÖZ 8 „Nicht-produktive Flächen“ und ÖR 1 a+b „Aufstockung nicht-produktives Ackerland / Blühflächen und -streifen“ unter Einhaltung der jeweiligen Vorgaben. Bei Anrechnung der Brache als Stilllegungsfläche (GLÖZ 8 oder ÖR 1a+b) ist eine Pflege nur alle 2 Jahre erforderlich.

Klimawirkung: Eine gezielte Begrünung und die damit einhergehende Bodenruhe fördert sowohl den Aufbau von Humus als auch die Speicherung von Kohlenstoff im Boden. Zudem handelt es sich bei Blühflächen und -streifen um extensivierte Bereiche, auf denen kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln stattfindet und somit THG-Emissionen eingespart werden.

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