A3b Artenreiche Ackersäume und Pufferstreifen

Streifenförmige Säume an Ackerflächen oder Grünland entlang von Wegen, Schlagrändern, Hecken oder Gewässern, die artenreich und möglichst ausdauernd sind

Ziele und Wirkung

  • Schaffung eines wertvollen blühenden Lebensraums (Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Überwinterungsort)
  • Erhöhung der Strukturvielfalt und Vernetzung verschiedener Lebensräume
  • Schutz von benachbarten Oberflächengewässern vor Einträgen durch Pflanzenschutzmittel oder Dünger

Geeignete Standorte

  • Zwischen Äckern oder Wiesen/Weiden und Feldwegen oder entlang von Gewässern
  • Zwischen Schlaggrenzen
  • Wenig befahrene, ruhige Schlagränder, die direkte Nähe zu Straßen sollte gemieden werden
  • Insbesondere auf mageren Böden sinnvoll, aber auch für reiche und mittlere Böden geeignet
  • Vernetzung von bestehenden natürlichen Lebensräumen mittels der Säume
  • Möglichst keine großflächige Beschattung (z. B. durch südseitigen Wald, Hecken)

Umsetzung/ Durchführung

Anlage:

  • Breite der Streifen: mindestens eine Arbeitsbreite von 3 m, besser 15 m
  • Auf (mageren) Flächen mit vorhandenen schützenswerten Ackerwildkräutern sollte auf die Neuanlage eines Saumes mittels Einsaat verzichtet werden
  • Bei mittleren bis reichen Böden ist Selbstbegrünung wegen der häufig auftretenden dominanten Beikräuter ungeeignet; stattdessen Einsaat mit Wildpflanzenmischung aus Regiosaatgut (siehe A2)
  • Bodenbearbeitung sowie Einsaat wie bei A2
  • Aussaat zwischen Ende August und Mitte September
  • Aufwertung bestehender Säume durch Schlitzsaat möglich

Pflege:

  • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger
  • Schnellwüchsige unerwünschte Pflanzenarten können durch (mehrfachen) Schröpfschnitt vor der Samenreife bekämpft werden (Schnitthöhe möglichst 10–15 cm, um Keimlinge eingesäter Wildpflanzen zu schonen)
  • Angepasste Trieb-Beweidung, z. B. mit Ziegen oder Schafen, oder Mahd:
    • magere Standorte: einmal jährlich
    • fruchtbare Standorte: zweimal jährlich
  • Pflegetermin ist abhängig von den Zielarten und dem Nährstoffgehalt der Fläche:
    • Zur Steigerung der Pflanzenvielfalt entweder im frühen Frühjahr mähen (nährstoffreiche Flächen) oder im Herbst nach der Samenreife (nährstoffärmere Flächen)
    • Bearbeitungsruhe möglichst zwischen 01.03. und 15.07., um viele Tierarten zu schützen
    • In Gewässernähe Mahd erst ab Mitte Oktober zum Schutz von Amphibien und Reptilien
  • Vor allem auf nährstoffreichen Standorten Mahdgut abräumen, nur bei anstehender trockener Witterung Biomasse als Verdunstungsschutz (zunächst) liegen lassen
  • Mahd sollte alternierend auf Teilflächen erfolgen; ein Hochschnitt (> 10 cm) schützt Amphibien und Reptilien
  • Der Saum soll über Winter Deckung bieten, daher kein Schnitt mehr im späten Herbst

Standzeit:

  • Anlagedauer ist zeitlich unbegrenzt, mehrjährige Umsetzung wünschenswert

Bezug zur Agrarförderung: GLÖZ 4 „Pufferstreifen“, GLÖZ 8 „Nicht-produktive Flächen“ und ÖR 1 a+b „Aufstockung nicht-produktives Ackerland / Blühflächen und -streifen“ unter Einhaltung der jeweiligen Vorgaben.

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